Umsatzsteuererhöhung für Saunaleistungen - steigen die Preise?


Auch für die Bäder der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH wurde die Weiterreichung der Kosten an die Gäste diskutiert - und verworfen. Foto: C. Balder
Auch für die Bäder der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH wurde die Weiterreichung der Kosten an die Gäste diskutiert - und verworfen. Foto: C. Balder



Braunschweig. Zum 1. Juli 2015 wird die Umsatzsteuer für Saunaleistungen erhöht, von bisher 7 Prozent auf künftig 19 Prozent. Dies wurde von den obersten Finanzbehörden der Länder beschlossen. Für Saunabetreiber bundesweit hat dies beachtliche Auswirkungen. Die Betreiber stehen vor der Entscheidung, ob diese Erhöhung der Abgaben auf die Eintrittspreise umgelegt wird.


Auch für die Bäder der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH wurde die Weiterreichung der Kosten an die Gäste diskutiert. "Mit dem Sportbad Heidberg, dem Bürgerbadepark und der Wasserwelt wären gleich drei Bäder von der Erhöhung der Umsatzsteuer betroffen", berichtet Jürgen Scharna, Geschäftsführer der Stadtbad GmbH. "Diesen Schritt wollen wir vermeiden und werden vorerst keine Preisanpassung für unsere Saunen vornehmen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, die Situation zunächst abzuwarten", so Scharna.


Hintergrund für diesen Braunschweiger Weg ist unter anderem die sogenannte Frankfurter Erklärung, die am 18. Juni von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, dem Deutschen Sauna-Bund und weiteren Personen und Dachverbänden im Rahmen einer Pressekonferenz unterzeichnet wurde. Die Erklärung, die nun bei Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sowie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe eingereicht wird, fordert eine Rücknahme der beschlossenen Umsatzsteuererhöhung. Unter anderem wird darin argumentiert, dass die Erhöhung ein klarer Rückschritt zu dem Bestreben der Bundesregierung sei, die Bevölkerung zu einer aktiven Gesundheitsvorsorge zu motivieren.


"Wir werden außerdem beobachten, wie die Saunabetriebe in der Region mit der Umsatzsteuererhöhung umgehen. Ich kann mir gut vorstellen, dass der ein oder andere Betreiber seine Preise anpassen muss. Nimmt man einen durchschnittlichen Eintrittspreis von 15 Euro, bedeutet die Umsatzsteuererhöhung immerhin eine Preiserhöhung von rund 1,70 EUR, sofern diese Erhöhung in vollem Umfang an den Gast weitergereicht wird", erklärt Scharna.