Berlin. Der Bundesrat hat am Freitag grünes Licht für die im März vom Bundestag beschlossene Wahlrechtsreform gegeben. Die Ländervertreter verzichteten auf ein Vermittlungsverfahren.
Das Gesetz begrenzt die Zahl der Bundestagsmandate künftig auf 630. Dazu sieht es einen Verzicht auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Dies könnte dazu führen, dass künftig nicht immer alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, in das Parlament einziehen. Überdies wird durch das die sogenannte Grundmandatsklausel abgeschafft. Nach bisherigem Recht ist eine Partei auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis im Bundestag vertreten, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen errungen hat, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte.
An der Reform hatte es massive Kritik von der Opposition und Juristen, aber auch aus den Reihen der Ampelparteien gegeben. Die CSU hatte bereits angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz klagen zu wollen.
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