Braunschweig. Ob ausstehende Bußgelder, nicht gezahlte Steuern oder offene Rückforderungen aus Sozialleistungen – die Stadt Braunschweig wartet aktuell auf die Begleichung von Forderungen in Höhe von über 71 Million Euro.
Ganz exakt sind es aktuell 71.464.086 Euro. Damit sei der Schuldenstand gegenüber Bürgern und Unternehmen in etwa so hoch wie zum Ende des Vorjahres (Stand 31. Dezember 2024: 79,3 Millionen Euro; 2023: 71,4 Millionen Euro). Die Stadt spricht von einem wertstabilen Niveau – die kurzfristige Spitze zum Jahreswechsel sei bereits im ersten Quartal 2025 weitgehend ausgeglichen worden, heißt es auf Nachfrage von regionalHeute.de aus dem Rathaus.
Großteil betrifft soziale Leistungen und Gewerbesteuer
Besonders ins Gewicht fallen laut Stadtverwaltung zwei Forderungsbereiche: zum einen Gewerbesteuerrückstände, zum anderen sogenannte öffentlich-rechtliche Forderungen im sozialen Bereich. Letztere betreffen etwa Rückzahlungen im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Wenn das Jugendamt oder das Land einem Kind Unterhalt gewährt, obwohl ein Elternteil eigentlich zahlungspflichtig wäre, entsteht für diesen eine Rückforderung. Diese Forderungen bleiben laut Verwaltung oft über Jahre bestehen und sind schwer beizutreiben.
Verjährung kaum statistisch erfasst
Ob und in welcher Höhe Forderungen am Ende verjähren, sei schwer zu sagen. Die Stadt führe darüber keine gesonderte Statistik. Es würde aber unterschiedliche Verjährungsfristen geben, die man grundsätzlich versuche, zu unterbrechen.
Zweistufiges Verfahren beim Einzug
Für das Forderungsmanagement sei in Braunschweig die Stelle Buchhaltung und Zahlungsverkehr zuständig. Dort werden Mahnungen und Zahlungsaufforderungen verschickt. Bleiben diese ohne Erfolg, übernimmt die Vollstreckungsstelle. Diese würde im Einzelfall entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden – von der Pfändung von Konten und Einkommen über Sachpfändungen durch den Außendienst bis hin zur Zwangsversteigerung von Immobilien.
Keine eigenen Haushaltsansätze für Rückstände
Die Stadt berücksichtigt offene Forderungen grundsätzlich nicht als eigenständige Haushaltsposition. Einnahmen wie etwa aus der Gewerbesteuer fließen zwar in die Haushaltsplanung ein, Erträge aus dem Forderungsmanagement selbst seien jedoch zu unsicher, um sie konkret einzuplanen.