Unbezahlte Steuern und Bußgelder: Stadt Peine wartet auf Millionen

Ob Gewerbesteuer, Grundsteuer oder Bußgeld – Forderungen in Millionenhöhe sind bei der Stadt Peine offen.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Peine. Zum Stichtag 30. April 2025 summieren sich die offenen Forderungen der Stadt Peine gegenüber Dritten auf rund 4,72 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um Beträge, die Bürger oder Unternehmen eigentlich an die Stadt abführen müssten – etwa Gewerbesteuern, Grundsteuern, Bußgelder oder Gebühren, die jedoch bisher nicht beglichen wurden.



Der Betrag umfasse sowohl aktuelle als auch ältere Forderungen und stelle einen vorläufigen Wert dar, da er sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durch sogenannte Wertberichtigungen noch ändern kann, heißt es aus der Stadtverwaltung auf Nachfrage von regionalHeute.de.

Anstieg erkennbar


Ein Vergleich mit den Vorjahren zeige einen Anstieg der offenen Beträge: 2023 lagen die Rückstände bei etwa 642.000 Euro, 2024 bereits bei rund 1,2 Millionen Euro. Dennoch warnt die Stadtverwaltung vor voreiligen Schlüssen. In der Jahresbetrachtung könnten besondere Ereignisse wie die Grundsteuerreform 2025 eine Rolle spielen – viele Fälle befinden sich derzeit noch in Klärung beim Finanzamt und tauchen erst zeitverzögert als offene Forderungen auf.

Ein langfristiger Trend lasse sich demnach nicht klar erkennen. Das zeigt auch ein Blick weiter zurück: 2021 lagen die offenen Forderungen bei rund 334.000 Euro, 2022 bei 235.000 Euro.

Steuern machen den Löwenanteil aus


Den größten Teil der ausstehenden Beträge machen Steuern aus – insbesondere die Gewerbesteuer, die aufgrund ihrer hohen Einzelforderungen ins Gewicht falle, sowie die Grundsteuer, bei der die Vielzahl kleiner Beträge eine Rolle spiele.

Verjährung droht vor allem bei Bußgeldern


Problematisch werde es insbesondere bei Bußgeldern, denn hier greife eine vergleichsweise kurze Verjährungsfrist, und die Möglichkeiten zur Unterbrechung sind begrenzt. 2024 mussten deshalb 25 Forderungen mit einem Gesamtvolumen von etwas über 1.800 Euro niedergeschlagen werden – in der Regel aufgrund von Verjährung oder Erfolglosigkeit der Vollstreckung.

Forderungseinzug durch Stadtkasse


Für das Einziehen offener Forderungen ist die Stadtkasse Peine zuständig, eine Abteilung innerhalb des Amtes Finanzen. Dort kümmern sich die Bereiche Buchhaltung und Vollstreckung sowohl um städtische Forderungen als auch um Amtshilfeersuchen anderer Behörden. In der Regel erfolge zunächst eine schriftliche Zahlungsaufforderung. Bleibt diese erfolglos, stehen der Vollstreckung verschiedene Maßnahmen zur Verfügung – Kontopfändung, Lohnpfändung oder im Einzelfall sogar Sachpfändung, erklärt die Stadtverwaltung.

Haushalt rechnet nicht mit ausstehenden Forderungen


Im städtischen Haushalt werden offene Forderungen nicht explizit eingeplant. Stattdessen basiere der Haushalt auf geschätzten Planwerten. Die ausstehenden Forderungen tauchen jedoch im Jahresabschluss auf – zuletzt für das Jahr 2021 beschlossen. Dort werden sie sowohl in der Bilanz als auch in der Ergebnisrechnung aufgeführt.

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