"Unbrauchbare" FFP2-Masken vom Bund - AWO ist sauer

Ein AWO-Verband in NRW hält die vom Bund gelieferten Schutzmasken für ihre Pflegeeinrichtungen für "unbrauchbar". Auch der AWO-Bezirksverband Braunschweig beklagt sich über ein fehlendes Zertifikat und will die Masken vorerst nicht einsetzen.

Die AWO hält die gelieferten Masken für unbrauchbar, der Bund widerspricht.
Die AWO hält die gelieferten Masken für unbrauchbar, der Bund widerspricht. | Foto: Marvin König

Dortmund / Braunschweig. Der AWO Bezirksverband Westliches Westfalen hält die von der Bundesregierung an die Pflegeheime ausgelieferten Schutzmasken für das Personal für "unbrauchbar". Sie erfüllten aus Sicht der AWO nicht den nötigen Standard um die Menschen, die in den AWO-Einrichtungen arbeiten und leben wirksam vor dem Coronavirus zu schützen. Eine Nachfrage von regionalHeute.de ergab: Auch beim AWO-Bezirksverband Braunschweig werden die Bundes-Masken vorerst beiseite gelegt und eingehend geprüft. Der Bund widerspricht der Kritik.


„Das Gesundheitsministerium hat uns FFP2-Masken zugesagt. Die ersten Lieferungen, die unsere Seniorenzentren in den vergangenen Tagen erreicht haben, sind aber unbrauchbar“, so Elke Hammer-Kunze, stellvertretende Geschäftsführerin des AWO Bezirksverbands Westliches Westfalen in einer Pressemitteilung des Verbandes. Hammer-Kunze weiter: „Wir brauchen aber keine mangelhaften Masken der Resterampe, sondern wirksame Schutzausrüstung.“

„Wir brauchen aber keine mangelhaften Masken der Resterampe, sondern wirksame Schutzausrüstung.“

- Elke Hammer-Kunze, stellv. Geschäftsführerin des AWO-Bezirksverbandes Westliches Westfalen



„Sie erfüllen nicht den nötigen Standard, um die Menschen in unseren Einrichtungen wirksam vor dem Coronavirus zu schützen.“ In einem Prüfbericht der DEKRA seien die Masken durchgefallen. In der AWO sei der Unmut über die schlechte Ausstattung groß: „Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle einer Pandemie und benötigen Ausrüstung, auf die wir uns hundertprozentig verlassen können.“ Wertschätzung für die Pflegekräfte, die in den vergangenen Monaten bis an die Belastungsgrenzen und oft darüber hinaus arbeiten, sehe anders aus. Man hoffe nun, dass die schon lange versprochenen FFP2-Masken bald endlich in den Seniorenzentren eintreffen. Seniorenzentren seien neben den Krankenhäusern die am stärksten betroffenen Einrichtungen der Pandemie. „Wir sind auf gesunde Mitarbeitende angewiesen, um Pflege unter schwierigsten Bedingungen zu stemmen und brauchen jeden einzelnen!“

Auch AWO Braunschweig setzt Bundesmasken nicht ein


Die elf AWO Wohn- und Pflegeheime in der Region unter dem Dach des AWO Bezirksverbandes Braunschweig haben in den vergangenen Tagen insgesamt über 100.000 KN95-Schutzmasken vom Bund erhalten. Das berichtet Bezirksverbands-Sprecherin Martina Bartling auf Anfrage von regionalHeute.de. Bei KN95 handelt es sich um einen chinesischen Standard, der laut einer Untersuchung des deutschen Institutes für Normung (DIN) mit dem deutschen FFP2 Standard vergleichbar ist. Um minderwertige Ware mit KN95 Kennzeichnung zu vermeiden, konnten die chinesischen Händler für das Inverkehrbringen in Deutschland bis zum 1. Oktober eine Sonderzulassung beantragen, um eine Sondererlaubnis bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde zu erhalten. Diese werden dann als sogenannte "Corona-Pandemie-Atemschutzmasken", oder CPA-Masken geführt. Seit dem 1. Oktober ist keine Sonderzulassung mehr möglich, Händler mit einem Prüfzertifikat aus der Zeit vor dem 1. Oktober dürfen aber noch Restbestände verkaufen.

"Die vom Bund bereitgestellten Masken werden nicht eingesetzt, solange das Zertifikat nicht vorliegt"

- Martina Bartling, Pressesprecherin AWO-Bezirksverband Braunschweig



"Ein solches Zertifikat liegt uns nicht vor", so Martina Bartling kurz und knapp. "Um die Masken abschließend bewerten zu können, haben wir eine weitere Fachexpertise angefordert. Wir selbst können die Sicherheit der Masken nicht beurteilen. Die vom Bund bereitgestellten Masken werden nicht eingesetzt, solange das Zertifikat nicht vorliegt", erklärt Bartling das weitere Vorgehen und sagt abschließend: "Bis dahin verwenden wir die von uns erworbenen, zertifizierten Masken. Unsere Einrichtungsleitungen sind entsprechend informiert."

AWO-Kritik "entbehrt jeder Grundlage"


Nach Ansicht des Bundesgesundheitsministerium entbehre die Warnung vor Nutzung der Masken seitens der AWO jeder Grundlage. "Die vorliegenden Masken erfüllten die Anforderungen an eine Atemschutzmaske gemäß CPA Verordnung vollumfänglich. Die Schutzmasken erfüllten somit alle Anforderungen an die Qualität und Sicherheit, die Grundlage für eine Nutzung sind", so ein Sprecher des Ministeriums. Die geäußerte Kritik sei auch formal falsch, meint der Sprecher: "Die Masken des Hilfspakets für Pflegeeinrichtungen bleiben nach den beigefügten Nutzungsbedingungen ausdrücklich Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Sie werden nicht in den Verkehr gebracht und nicht generell bereitgestellt. Die Masken dienen ausdrücklich als 'eiserne Reserve' für den Notfallgebrauch in Mangelsituationen. Nach den Nutzungsbedingungen sind vorrangig weiter diejenigen Masken zu nutzen, die von der Einrichtung auf dem üblichen Marktwege beschafft werden." In den Nutzungsbedingungen werde, so das Bundesministerium, auch darauf verwiesen, dass das Masken-Hilfspaket dem in der Hochphase der Corona-Pandemie aufgrund von Sonderregelungen angeschafften Bestand der Bundesrepublik entstammt und für diese Masken teilweise gesonderte rechtliche Bestimmungen gelten.


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