Region. Viele Autofahrer kennen es – man möchte in die Stadt, um Erledigungen zu tätigen, einen Einkaufsbummel zu machen oder einfach, um Freunde zu treffen. Doch vor dem Vergnügen steht stets die lästige und oftmals nervenaufreibende Suche nach einem Stellplatz für das Auto. Auf vielen Parkplätzen wird mittlerweile ein digitales kameragestütztes Kennzeichenüberwachungssystem zur Ermittlung der Parkzeit eingesetzt, doch auch dieses System kann seine Tücken haben, wie unter anderem die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet.
Eigentlich sollte für Autofahrer mit der digitalen Kennzeichenerfassung vieles einfacher werden, denn eine Parkscheibe oder ein Parkticket aus Papier sind dabei nicht mehr nötig. Ungerechtfertigte Strafgebühren sind aber dennoch möglich. Beim Befahren des Parkplatzes wird das jeweilige Kennzeichen automatisch erfasst und dabei auch die Uhrzeit gespeichert. Wenn der Fahrer den Parkplatz wieder verlassen will, muss er sein Kennzeichen am Automaten per Hand eingeben, um die Parkgebühr bezahlen zu können. Wird das Kennzeichen versehentlich falsch eingegeben und weder Nutzer noch System erkennen den Fehler, muss die Parkdauer vom Autofahrer geschätzt werden, doch wer sich nicht an die genaue Ankunftszeit erinnert, zahlt dann möglicherweise eine zu niedrige Gebühr und kann Post mit einer darin enthaltenen Strafzahlung bekommen.
Strafklausel kann unwirksam sein
Fraglich kann laut Verbraucherzentrale in so einem Fall sein, ob eine Vertragsstrafe überhaupt wirksam vereinbart worden ist. Auch eine starre Vertragsstrafe in einer bestimmten Höhe könne unwirksam sein, wenn sie unangemessen hoch ist oder nicht nach Art und Schwere des Verstoßes unterscheidet. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sollte ein solches automatisches System auch in der Lage sein, eine falsche Eingabe des Kennzeichens zu erkennen und eine eindeutige Warnung auf dem Automatendisplay anzuzeigen, dass das angegebene Kennzeichen zuvor nicht erfasst wurde.
Das sollten Autofahrer tun
Autofahrer sollten den Parkvorgang dokumentieren, beispielsweise durch Fotos des Automatendisplays beim Bezahlvorgang oder Notizen zur Parkdauer. Bei Problemen sollten sie möglichst noch vor Ort mit dem Parkplatzbetreiber Kontakt aufnehmen. Zudem sollten Belege aufbewahrt und bei Forderungen schriftlich Widerspruch eingelegt werden.