Unterhaltsvorschuss: Ab Juli mehr Anspruchsberechtigte


Mehr Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Symbolbild: pixabay
Mehr Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Symbolbild: pixabay

Gifhorn. Das Unterhaltsvorschussgesetz wird zum 01. Juli geändert. Dadurch haben erheblich mehr Kinder und Jugendliche einen Zahlungsanspruch. Der Unterhaltsvorschuss wird bis zum 18. Geburtstag eines Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben. 


Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem unverheirateten Elternteil leben oder bei einem Elternteil der dauernd von seinem Ehegatten oder Lebenspartner getrennt ist.

Anträge werden ab jetzt entgegengenommen


Für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss für Kinder und Jugendliche die ihren Wohnsitz im Landkreis Gifhorn haben, ist der Fachbereich Jugend des Landkreises Gifhorn, Abteilung 4.2 Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn zuständig. Antragsformulare liegen beim Landkreis, in den Samtgemeindeverwaltungen, bei der Gemeinde Sassenburg, der Stadt Gifhorn, der Stadt Wittingen und im Jobcenter aus.

Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen und eine Verlinkung zu Antragsformularen sind auf der Internetseite des Landkreises Gifhorn veröffentlicht und werden laufend aktualisiert. Dort sind auch die Durchwahlnummern der zuständigen Mitarbeiter hinterlegt, die für Rückfragen gern zur Verfügung stehen.

Anträge können montags bis freitags zwischen 08.30 Uhr und 12 Uhr, sowie donnerstags von 14 bis 17 Uhr persönlich beim Landkreis abgegeben oder per Post zugeschickt werden.
Da für die Bewilligung die ab Inkrafttreten des Gesetzes vorliegenden Umstände maßgeblich sind, können erst ab Juli Leistungen bewilligt werden.

Anträge werden ab sofort entgegen genommen. Im Kreishaus II der Kreisverwaltung wird ein Antragsbüro eingerichtet, um lange Wartezeiten zu vermeiden.