Braunschweig. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) folgte am Donnerstagabend der Empfehlung des Ausschusses für Regionalplanung und hat die zweite Offenlage im Rahmen der Weiterentwicklung der Windenergienutzung mehrheitlich beschlossen.
Alle Unterlagen des Verfahrens stehen ab Dienstag, 22. März, auf der Homepage des ZGB www.zgb.de/wind für die Öffentlichkeit frei zugänglich zur Verfügung. Vom 4. April bis einschließlich 4. Mai liegen alle Unterlagen in gedruckter Form in der Verwaltung des ZGB, im Artmax in Braunschweig, Frankfurter Straße 2, aus. Zu den üblichen Dienstzeiten können Interessierte hier Karten, Begründungen, Gebietsblätter und weitere Unterlagen einsehen. Bis zum 20. Mai können Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen, Verbände oder Vereine ihre schriftlichen Stellungnahmen bei der Verwaltung einreichen. „Mit diesem Verfahren geben wir allen Beteiligten acht Wochen Zeit, sich zu äußern“, sagt Manuela Hahn, Erste Verbandsrätin des ZGB. Sie sagt aber auch, dass nur diejenigen Stellungnahmen berücksichtigt werden, die sich auf Gebiete beziehen, die an der zweiten Offenlage teilnehmen.
Der Entwurf der Verwaltung enthält insgesamt 49 Vorranggebiete, davon sind 15 Neufestlegungen und 34 Altstandorte. Von den 34 Altstandorten werden 22 erweitert und neun verkleinert. „Die Grundzüge des ursprünglichen Planungskonzeptes werden durch die 2. Offenlage nicht infrage gestellt“, hatte Manuela Hahn bereits im Ausschuss mitgeteilt. Die Gesamtfläche der Vorranggebiete liege aktuell bei 7.119 ha. Das angestrebte Ziel, eine Verdopplung der Konzentrationszonen für die Windenergienutzung auf rund 7.000 ha zu erreichen, werde nach wie vor eingehalten. Alle Stellungnahmen zur 1. und 2. Offenlage und die jeweiligen Abwägungen werden unter www.zgb.de/wind veröffentlicht. Privatpersonen werden individuell informiert, wo sie ihre Unterlagen einsehen können. Der weitere Verfahrensfortschritt hänge maßgeblich vom Umfang und den Inhalten der jetzt eingehenden Stellungnahmen ab, beschreibt die Erste Verbandsrätin. Alle Stellungnahmen werden erneut in der Verwaltung ausgewertet, daran schließt sich ein Erörterungstermin an. Am Ende des Prozesses wird die ZGB-Verwaltung der Verbandsversammlung das Regionale Raumordnungsprogramm zum Satzungsbeschluss vorlegen. Wann dies der Fall ist, kann Manuela Hahn zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. „Wir sind bestrebt, das Verfahren schnellstmöglich, aber zugleich mit der größten Sorgfalt voranzutreiben.“.
Unterlagen zur Windenergienutzung öffentlich zugänglich
Windräder, Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann