Untreue-Vorwürfe: Bund der Steuerzahlen zeigt Stadt Gifhorn an

Rund um Erwerb und Instandsetzung des Mühlenmuseums Gifhorn vermutet der Bund der Steuerzahler Gesetzesverstöße seitens der Stadt.

von


Das Mühlenmuseum in Gifhorn.
Das Mühlenmuseum in Gifhorn. | Foto: Axel Otto

Gifhorn. Der Bund der Steuerzahler hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen die Stadt Gifhorn erstattet. Hintergrund sind die durch einen Pressebericht öffentlich gewordenen Vorwürfe im Zusammenhang mit Erwerb, Instandsetzung und Betrieb des Mühlenmuseums. regionalHeute.de hat den Bund der Steuerzahler und die Stadt Gifhorn um eine Stellungnahme gebeten.



Wie Jan Vermöhlen auf Anfrage der Redaktion berichtet, wurde die Anzeige wegen des Verdachts der (Haushalts-)Untreue gemäß Paragraph 266 des Strafgesetzbuches (StGB) bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen die Verantwortlichen der Stadt Gifhorn erstattet. Der genannte Pressebericht beziehe sich auf einen Sonderprüfungsbericht des städtischen Rechnungsprüfungsamts vom März diesen Jahres sowie ein ergänzendes Informationsschreiben des Rechnungsprüfungsamtes aus dem August. Demzufolge soll es im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Instandsetzung des Museums zu Verstößen gegen das Vergabe-, Haushalts- und Kommunalrecht gekommen sein.

Anordnung pflichtwidriger Verfahrensweisen?


Die Berichterstattung deute darauf hin, dass es seitens der Verantwortlichen der Stadt zur bewussten Anordnung rechtswidriger Verfahrensweisen gekommen sein könnte. Diese könnten zu einer pflichtwidrigen Verwendung von Haushaltsmitteln geführt haben, weshalb der Stadt ein Vermögensschaden entstanden sein könnte. Dadurch könnte die Dispositionsfähigkeit des Haushaltsgesetzgebers beeinträchtigt und dieser in seiner politischen Gestaltungsfähigkeit beschnitten worden sein, wie es in der Begründung zur Strafanzeige heißt.

Das sagt die Stadt Gifhorn


Wie die Stadt Gifhorn auf Anfrage von regionalHeute.de schreibt, liege ihr derzeit keine Strafanzeige gegen Verantwortliche der Stadt Gifhorn vor. Es sei jedoch das Recht jeden Bürgers und jeder Institution eine entsprechende Anzeige zu stellen. Man arbeite vollumfänglich mit den zuständigen Behörden zusammen. Der Fachbereich Rechnungsprüfung habe für den Rat der Stadt Gifhorn einen vertraulichen Sonderprüfungsbericht verfasst, in dem Vorgänge rund um Investitionen der Stadt in die Infrastruktur des Mühlenmuseums untersucht worden seien. Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz sei dieser Bericht den verschiedenen Gremien, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat in nicht öffentlichen Sitzungen Verfügung gestellt und diskutiert worden.

Bei den von der Stadt getätigten Investitionen nach dem Kauf des Mühlenmuseums durch die Stadt habe es sich um notwendige bauliche Investitionen in die Infrastruktur des Mühlenmuseums gehandelt, also in städtisches Eigentum im Zuge der Wiedereröffnung. Die Abläufe in Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen zur Inbetriebnahme des Mühlenmuseums würden durch den Fachbereich Innerer Dienst geprüft. Dazu sei auch ein externes Anwaltsbüro miteinbezogen worden. Die Prüfung sei allerdings noch nicht abgeschlossen. Sobald dies der Fall sei, könne man dazu Auskunft geben.