Region. Steigende Energiepreise lassen derzeit viele Kunden über einen Wechsel ihres Versorgers nachdenken. Das nutzen Anbieter aus und werben für ihre Tarife per Telefon – obwohl das ohne Einwilligung verboten ist. Nicht selten erhalten Betroffene im Anschluss ungewollt eine Vertragsbestätigung oder stellen fest, dass die Konditionen anders sind als vereinbart. So ist es auch einem niedersächsischen Verbraucher ergangen: Nach einem Werbeanruf erhält er ein Willkommensschreiben der voxenergie GmbH und stellt fest, dass Preis und Laufzeit nicht den Absprachen entsprechen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt in einer Pressemitteilung, was Betroffene tun und worauf wechselwillige Verbraucher achten sollten.
Ein Verbraucher aus dem Raum Lüneburg habe einen Werbeanruf von einem Unternehmen erhalten. Angeboten werde ein Stromtarif mit vielen Zusatzleistungen, etwa einem Schlüsselnotdienst, Heizungsinstallateur- und Rohrreinigungsservice. Der Verbraucher habe sich überreden lassen und habe einer Laufzeit von zwölf Monaten bei monatlich 68 Euro zugestimmt. Wenige Tage später habe er einen Vertrag über 24 Monate ohne Nennung der Abschlagszahlung erhalten. Den Widerruf habe das Unternehmen nicht akzeptiert, stattdessen habe es die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit von 24 Monaten bestätigt.
„Das ist leider kein Einzelfall“, sagt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Obwohl Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung seit Jahren verboten sind, bereiten sie immer noch erhebliche Probleme.“ Ärgerlich für Verbraucher: Sie müssen auch dann aktiv werden, wenn sie dem Vertragsabschluss gar nicht zugestimmt haben oder über die Inhalte getäuscht wurden. „Die Tatsache, dass ein Werbeanruf unerlaubt war, bedeutet leider nicht unbedingt, dass der Vertrag ungültig ist“, so die Rechtsexpertin. Betroffene sollten schnell reagieren und schriftlich widersprechen.
Die Verbraucherzentrale rate grundsätzlich davon ab, Energieverträge am Telefon abzuschließen. „Auf Werbeanrufe sollten sich Verbraucher gar nicht einlassen. Wer an einen Wechsel des Energieversorgers denkt, sollte lieber selbst aktiv werden und einen passenden Tarif auswählen“, erklärt Preuschoff. Orientierung würden Vergleichsportale bieten, allerdings sollten die Einstellungen individuell angepasst werden. „Zusatzleistungen rechnen sich meist nicht. Wer den Vertrag jährlich wechselt, kann einen Tarif mit Sofortbonus wählen. Andernfalls sollten Boni lieber nicht einbezogen werden, da die Preise ab dem zweiten Jahr in der Regel stark ansteigen.“
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen habe weitere Tipps für den Wechsel des Energieanbieters sowie dem Umgang mit Telefonwerbung zusammengestellt. Bei Fragen helfe die Beratung – vor Ort, telefonisch oder per Video: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da
Unzulässige Werbeanrufe: Strom- und Gasanbieter nicht am Telefon wechseln
Telefonwerbung ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erlaubt.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner