"Unzulässige Zulagen" für Mitarbeiter - Studentenwerk weist Vorwürfe zurück

Mitarbeiter seien durch unzulässig hohe Zulagen begünstigt worden, so der Verdacht. Das Studentenwerk OstNiedersachsen ist unter anderem für die TU Braunschweig und die TU Clausthal zuständig.

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Die TU Braunschweig. (Symbolbild)
Die TU Braunschweig. (Symbolbild) | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. An den fünf Studentenwerken in Niedersachsen - eines davon in Braunschweig - sollen an bis zu 254 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unzulässige Zulagen gezahlt worden seien. Zuerst berichtete die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" (HAZ) unter Berufung auf das Wissenschaftsministerium darüber. Dieses habe die Fälle laut einer Pressemeldung des Studentenwerkes OstNiedersachsen "kurzerhand alle zu Verdachtsfällen" erklärt. Weiter heißt es: "Es ist den Studentenwerken nicht klar, worauf dieser Verdacht beruht."


Wie der NDR berichtet, sollen teilweise seit 20 Jahren Zulagen zwischen 75 und 770 Euro im Monat geflossen sein. Laut deutscher Presseagentur hätten sich im Studentenwerk Hannover bereits 33 Fälle bestätigt. Die Zahlungen sollen laut dem Bund der Steuerzahler etwa zur Deckung höherer Lebenshaltungskosten oder zur Bindung von Fachkräften gewährt worden sein, was tarifvertraglich strittig sei. Der Bund der Steuerzahler sieht das Problem dabei vor allem in Tatsache, dass die Studentenwerke als rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts im Jahr 2020 Finanzhilfen des Landes Niedersachsen in Höhe von knapp vier Millionen Euro erhalten hätten. Ihre eigene Satzung verpflichte sie, keine Person "durch unverhältnismäßig hohe Vergütung" zu begünstigen.

Studentenwerke verärgert über Vorwürfe


Die Studentenwerke selbst echauffieren sich, dass vor Erscheinen des Artikels in der HAZ weder das Wissenschaftsministerium, noch die Zeitung mit den Studentenwerken gesprochen hätten. Richtig sei, dass man vor zwei Wochen auf eine Abfrage des Ministeriums reagiert und die Zulagen der Mitarbeiter gemeldet habe. Bei der Zahl 254 handele es sich demnach um die Gesamtzahl der Zulagen, die in den Studentenwerken gezahlt werden. Weshalb diese Fälle zu Verdachtsfällen erklärt wurden, könne man nicht nachvollziehen: "Die Gewährung von Zulagen ist ein regulärer Vorgang im Tarifrecht. Sie ergeben sich aus dem Tarifvertrag, den das Land Niedersachsen selbst mit verhandelt hat." In vielen Fällen wäre es "im Gegensatz zu den Äußerungen des Ministeriums", wie das Studentenwerk betont, rechtswidrig, die Zulagen nicht zu zahlen. „Ich bin verärgert darüber, dass hier in dieser Weise mit öffentlichen Unterstellungen gearbeitet wird, ohne erst den Sachverhalt aufzuklären oder mit den Studentenwerken zu sprechen“, sagt Sönke Nimz, Geschäftsführer des Studentenwerks OstNiedersachsen.


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