Urlaub trotz Krankenschein? - Nur mit Erlaubnis


Trotz Krankenschein in den Urlaub? Die IKK erklärt dazu: Nur mit dem Einverständnis der Krankenkasse. Foto: Anke Donner
Trotz Krankenschein in den Urlaub? Die IKK erklärt dazu: Nur mit dem Einverständnis der Krankenkasse. Foto: Anke Donner



Region. Die Ferienzeit in Niedersachsen läuft. Auch Menschen, die bereits seit längerer Zeit arbeitsunfähig sind und Krankengeld beziehen, haben häufig den Wunsch eine Urlaubsreise durchzuführen. Ebenfalls nicht selten ist die Frage, ob eine seit langem geplante Reise nach Eintritt einer längeren Arbeitsunfähigkeit noch angetreten werden darf. In beiden Fällen ist es wichtig, sich rechtzeitig an die eigene Krankenkasse zu wenden

"Urlaubsreisen während eines laufenden Krankengeldbezuges müssen im Vorfeld immer bei der Krankenkasse beantragt und genehmigt werden", informiert Thomas Wiechert von der IKK classic. Tun Versicherte dies nicht, gefährden sie ihr Krankengeld für die Dauer des Urlaubs. Diese Genehmigungspraxis begründet sich aus der Mitwirkungspflicht des Versicherten. "Bezieher von Sozialleistungen haben alles zu tun, was ihrer Gesundheit dienlich ist und alles zu unterlassen, was ihrer Genesung entgegenwirkt", erklärt Thomas Wiechert.

Ermessensentscheidung der Krankenkasse


"Die Entscheidung über eine Urlaubsreise während eines laufenden Krankengeldbezuges treffen die Krankenkassen nach individueller Prüfung", so Wiechert weiter. So prüft die zuständige Kasse, ob eine medizinische Versorgung am Urlaubsort gewährleistet ist und ob für die Urlaubsreise medizinische Behandlungen oder Therapien unterbrochen werden müssen. Maßgebliches Entscheidungskriterium ist, ob der Urlaub die Genesung des Versicherten fördert oder eher behindert. So fördert bei Atemwegserkrankungen Seeklima, bei Hauterkrankungen ein Urlaub am Schwarzen Meer die Genesung. Rückenbeschwerden und Camping oder eine Erkrankung im Wirbelsäulenbereich und eine lange Flugreise mit schwerem Gepäck können die Genesung behindern oder sogar verlängern.

Stellungnahme des Arztes hilfreich


Versicherte sollten ihrer Kasse möglichst frühzeitig eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, in der bestätigt wird, dass die Reise unbedenklich ist. "Der behandelnde Arzt kann hier in jedem Fall die richtige Empfehlung geben", betont Wiechert. Wird der Urlaub von der Krankenkasse genehmigt, laufen die Krankengeldzahlungen für die Reisezeit weiter. Krankengeld ist Lohnersatzleistung In der Regel ist die Entgeltfortzahlung bei Krankheit durch den Arbeitgeber auf einen Zeitraum von sechs Wochen begrenzt. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld für insgesamt bis zu 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Erkrankung. Beim Krankengeld handelt es sich also um eine Entgeltersatzleistung. Es ersetzt das Einkommen welches aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit verloren geht. Der Bezug von Krankengeld verpflichtet den Versicherten auf eine baldige Wiederherstellung seiner Gesundheit hinzuwirken und sich so zu verhalten, dass diesem Erfolg nichts im Wege steht.