Urteil zu Ärzteportal jameda: Kritische Bewertungen müssen raus

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Manche Bewertungen kommen bei den Ärzten nicht gut an. Foto: Alexander Panknin
Manche Bewertungen kommen bei den Ärzten nicht gut an. Foto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Region. Der Bundesgerichtshof verkündete heute das Urteil zu der Klage einer Ärztin, welche aus dem Arztverzeichnis und Bewertungsportal jameda gelöscht werden wollte. Die Entscheidung könnte zukünftig großen Einfluss, auf die Bewertung von Ärzten im Internet haben.


Viele Ärzte, auch in unserer Region, beklagen die teilweise wirtschaftsschädigenden Beurteilungen unzufriedener Patienten, dies bestätigte auch die Ärztekammer gegenüber regionalHeute.de. Diese stehen oft über Jahre für alle Leser einsehbar im Internet.

Der Klage auf Löschung aus dem Arztverzeichnis vorausgegangen waren kritische Bewertungen, welche die Kölner Dermatologin auf jameda von Patienten erhalten hatte. jameda war dem Löschantrag der Ärztin in erster Instanz nicht nachgekommen.

DieBundesrichter gaben der Klage heute allerdings statt und entschieden, dass jameda die Ärztin aus dem Portal löschen müsse. Das Ärzteportal wertet dies allerdings nicht als Niederlage. „Wir begrüßen, dass die Bundesrichter nochmals bestätigen, dass eine Speicherung der personenbezogenen Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten grundsätzlich zulässig ist und dem Informationsbedürfnis der Allgemeinheit damit ein hoher Stellenwert einräumt wird. Aus demselben Grund setzt sich jameda für vollständige Arztlisten ein und hat die Anzeigen auf Arztprofilen, die Grund für das Urteil waren, nach Vorgaben der Bundesrichter mit sofortiger Wirkung entfernt. Patienten finden somit auf jameda auch weiterhin alle niedergelassenen Ärzte Deutschlands. Ärzte können sich nach wie vor nicht aus jameda löschen lassen“, sagt Dr. Florian Weiß, jameda Geschäftsführer.


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