Vatertag und Corona: Was ist wo erlaubt?

Was am Feiertag unternommen werden kann und mit wem man sich treffen darf, ist von der Inzidenz abhängig.

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Symbolfoto | Foto: pixabay

Region. Auch in diesem Jahr steht Himmelfahrt im Zeichen der Corona-Pandemie. Mit den sinkenden Infektionszahlen stehen in vielen Kommunen auch Lockerungen bevor, zugleich gelten die infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen. Deshalb wird die Polizei in der Region an diesem Tag präsent sein, vor allem an beliebten Ausflugszielen, um die Einhaltung der Corona-Maßnahmen zu kontrollieren.


Vor dem Hintergrund der sonst in vielen Teilen Niedersachsens üblichen Veranstaltungen rund um den sogenannten „Vatertag" sagt der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Die Perspektive für Lockerungen steht. Viele Kommunen konnten die bestehenden Regelungen auf Grund sinkender Inzidenzzahlen bereits entschärfen oder stehen kurz davor. Und egal, ob Gastronomie, Sport oder Tourismus: Jede und jeder kann davon profitieren. Himmelfahrt fällt jetzt genau in diese Zeit, wo es auf uns alle noch einmal ankommt. Auch wenn die traditionellen Vatertags-Touren für viele dazugehören: Mit dieser Perspektive wäre es grob fährlässig, quasi am Bollerwagen die in Aussicht stehenden Lockerungen zu verstolpern, weil die bestehenden Regelungen missachtet werden und die Inzidenzzahlen in spätestens zwei Wochen wieder steigen", so der Innenminister.

Was ist erlaubt und was nicht?


Auch zu Himmelfahrt haben die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch hinsichtlich der Abstands-und Kontaktregularien, Hygieneregelungen und Maskenpflicht, weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit, mahnt Pistorius. Je nach Einstufung des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt als Hochinzidenzkommune, sind unterschiedliche Regelungen einschlägig. Darüber hinaus sind die regionalen Allgemeinverfügungen zu beachten, wie sie seit Jahren für bekannte Hotspots an Himmelfahrt durch die örtlichen Behörden getroffen werden.

Vatertags-Touren, Spaziergänge oder Wanderungen, Grillen im Garten oder ein Restaurantbesuch im Freien sind erlaubt - jedoch immer abhängig davon, wie es in der eigenen Kommune mit dem Inzidenzwert aussieht. So dürfen sich in Kreisen und Städten mit einer Inzidenz von unter 100 alle Menschen eines Haushalts mit maximal zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Bei einer Inzidenz von unter 35 dürfen sogar zehn Personen aus maximal drei unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen. Ist die Inzidenz unter 100 sind beispielsweise auch Besuche im Außenbereich von Restaurants oder im Zoo möglich. Und: Die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr entfällt. Entscheidend ist hierbei aber nicht der tagesaktuelle Wert, sondern das, was die jeweilige Kommune anhand der Werte in einer Allgemeinverfügung erlassen hat.

Außerdem werden Menschen, bei denen die vollständige Impfung 14 Tage zurückliegt und alle vollständig Genesenen, bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt. Das besagt die Verordnung, die am 10. Mai in Kraft getreten ist. Hierbei ist immer zu beachten, dass die jeweilige Stadt oder der Landkreis eine entsprechende Allgemeinverfügung herausgibt, welche Lockerungen oder Verschärfungen in Kraft treten.

Landkreise und Kreisfreie Städte mit einer Inzidenz über 100 gelten als Hochinzidenzkommunen. Hier dürften sich Personen eines Haushaltes höchstens mit einer weiteren Person sowie jeweils mit zugehörigen Kindern bis einschließlich sechs Jahren treffen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten dabei als ein Haushalt. Außerdem tritt bei einer Inzidenz von über 100 an drei Tagen in Folge die nächtliche Ausgangssperre in Kraft.

Wichtig ist aber, egal wo und mit wem man sich trifft, dass die Abstands- und Hygienevorschriften eingehalten werden. Und wie es in der Heimat mit dem Infektionsgeschehen aussieht. Welcher Inzidenzwert aktuell für den eigenen Landkreis oder die eigene Stadt gilt, steht auf der Seite des Robert Koch-Instituts oder des Landesgesundheitsamtes.

Polizei kündigt verstärkte Kontrollen an


Die Polizei der Region hat bereits angekündigt, vermehrt Streife zu fahren und Schwerpunktmaßnahmen an den jeweiligen bekannten Hotspots durchführen. So soll im Landkreis Gifhorn der Bereich rund um die Schlosswiesen durch die Polizei und das Ordnungsamt kontrolliert werden. Hier gilt zudem ein Glasflaschenverbot. Außerdem werden der Schlosssee in Gifhorn, der Tankumsee sowie der Bernsteinsee verstärkt kontrolliert.

Und auch im Landkreis Helmstedt kündigt die Polizei verstärkte Präsenz zum Vatertag an. Die Stadt Braunschweig kündigt ebenfalls verstärkte Kontrollen an und hat ein Alkoholverbot für den Prinzenpark und im Heidbergpark erlassen.

Die Polizei in Wolfenbütttel erklärt auf Nachfrage, dass die Polizei mit Unterstützungskräften das gesamte Stadt und Landkreisgebiet im Auge behalten werde. So würden auch einige neuralgische und aus den letzten Jahren bekannte Gebiete kontrolliert. Hierzu gehören unter anderem die Asse und der Bismarckturm und die Asseburgruine. Die Samtgemeinde Elm-Asse hat für den Bereich rund um den Bismarckturm ein Glasflaschenverbot verhängt. "Aber auch die „Blaue Lagune“ bei Flöthe und der Stadtgraben werden in die Streifentätigkeit der Polizei einbezogen. Die Polizei Wolfenbüttel appelliert an alle Bürger, sich an die geltenden Regeln zur Eindämmung des Coronavirus zu halten, gegebenenfalls werden festgestellte Verstöße konsequent geahndet", so Polizeisprecher Frank Oppermann.

Bürger sensibilisieren


Anlässlich des diesjährigen Himmelfahrtstages rechnet die Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel mit einem erhöhten Besucheraufkommen an Orten, die gerne zur Erholung aufgesucht werden. In der Vergangenheit war dieser auch als "Vatertag" bekannt gewordene Tag geprägt von größeren Personengruppen. Gerade im Hinblick auf die Corona-Pandemie und der damit verbundenen Abstands- und Hygieneregeln werde die Polizei an verschieden Orten eine deutliche Präsenz zeigen. So werde man an neuralgischen Punkten, wie dem Salzgitter See, schon besonders auf die Einhaltung der geltenden Verordnungen achten, sagt Polizeisprecher Matthias Pintak gegenüber regionalHeute.de. In erster Linie ginge es aber darum, die Besucher zu sensibilisieren, sich an die geltenden Regelungen zur Eindämmung der Pandemie zu halten.

Grundsätzlich herrsche in der Bevölkerung eine große Akzeptanz für das Treffen der polizeilichen Maßnahmen. Leider müssten die Beamten jedoch auch immer wieder feststellen, dass sich Personengruppen nicht an die Allgemeinverfügungen der Stadt halten. Die Polizei werde mit ihren Unterstützungskräften der Zentralen Polizeidirektion entsprechend einschreiten. Jeder Sachverhalt werde konkret und im Einzelfall bewertet. Die Polizei appelliert an alle Bürger, sich entsprechend der Regelungen zu verhalten, damit allen dieser Feiertag in schöner Erinnerung bleibt.


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