Verbraucherzentrale warnt vor Haustürgeschäften und untergeschobenen Verträgen

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt über unseriöse Methoden von Energievermittlern auf – und zeigt, wie Betroffene ungewollte Verträge wieder loswerden.

Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly)
Symbolbild. (erstellt mit Adobe Firefly) | Foto: regionalHeute.de

Region. Ob unerwartet an der Haustür oder per Telefon: Immer wieder versuchen Vermittler, Verbraucher zu einem Vertragsabschluss zu drängen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt in einer Mitteilung vor solchen Haustürgeschäften und unerwünschten Werbeanrufen. Denn obwohl diese Praktiken unzulässig sind, haben sie für Betroffene oft unangenehme Folgen.



Besonders dreist agieren externe Vermittler, die sich als Mitarbeitende lokaler Stadtwerke oder unabhängiger Energieberatungen ausgeben. Sie nutzen frei erfundene Geschichten, um Druck aufzubauen – etwa mit der Behauptung, ein gesamtes Mietshaus werde auf einen neuen Anbieter umgestellt, und man müsse nun schnell unterschreiben, damit der Strom nicht abgeschaltet werde.

Untergeschobene Verträge


In manchen Fällen werden laut Verbraucherzentrale Verträge auch unbemerkt untergeschoben. Die Vermittler behaupten etwa, lediglich eine Zählerablesung bestätigen zu lassen. Oder sie legen ein anderes Dokument zur Unterschrift vor, dessen Text sich auf ein zweites Blatt durchdrückt, das dann als Vertragsformular dient.

Täuschung am Telefon


Auch telefonisch gehen Anbieter trickreich vor. Sie geben vor, im Auftrag regionaler Energieversorger anzurufen, oder nennen Namen wie „Energiezentrale Berlin“. In einigen Fällen erfolgen Anrufe sogar in Fremdsprachen, etwa Arabisch. Ziel ist meist, an persönliche Daten wie die Stromzählernummer zu gelangen – oft unter dem Vorwand einer angeblichen Abrechnung oder Optimierung des Tarifs.

Schnell handeln bei unerwünschtem Vertrag


Landet plötzlich ein neuer Vertrag im Briefkasten, rät die Verbraucherzentrale zu schnellem Handeln. Grundsätzlich müssen Energieverträge von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden. Wer sich getäuscht fühlt, sollte dies nicht hinnehmen.

Der einfachste Weg, sich vom ungewollten Vertrag zu lösen, ist der Widerruf: Für per Post, Telefon oder Internet geschlossene Verträge gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Hierfür stellt die Verbraucherzentrale ein kostenloses Musterformular zur Verfügung.

Falls gar kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde, weil etwa keine Unterschrift erfolgte, sollten Betroffene dem Anbieter mitteilen, dass kein Vertrag besteht – und gleichzeitig vorsorglich widerrufen und den Vertrag anfechten. Auch hierfür gibt es entsprechende Musterbriefe.

Nicht einschüchtern lassen


Wird der Widerruf ignoriert, rät die Verbraucherzentrale zur Gelassenheit. Forderungen sollten in solchen Fällen nicht einfach bezahlt werden – eventuell bereits abgebuchte Beträge lassen sich zurückholen.