Hannover. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen will mit einem neuen Angebot gezielt Menschen beraten, denen eine Sperre von Gas oder Strom droht. "Wer befürchtet, Energierechnungen nicht mehr zahlen zu können, sollte sich unbedingt sofort Hilfe suchen und mit dem Energielieferanten sprechen", sagte Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Eine Energiesperre zu verhindern sei einfacher, als diese wieder rückgängig zu machen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale müssen Energielieferanten bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten. Eine Sperre sei auch nicht immer rechtens. "Aufgrund der besonderen Härte hat der Gesetzgeber einige Bedingungen und Formalien festgelegt", sagte die Expertin. Erst wenn Verbraucher mit mindestens dem Doppelten ihres monatlichen Abschlages oder ihrer Vorauszahlung im Rückstand sind und der Versorger die Zahlung bereits angemahnt hat, darf er eine Sperre androhen. Wurden kein Abschlag und keine Vorauszahlung vereinbart, muss der Rückstand mindestens ein Sechstel der Jahresrechnung betragen - in beiden Fällen jedoch mindestens 100 Euro.
Für Sperren gelten hohe Hürden
Um eine angedrohte Sperre letztlich durchsetzen zu dürfen, müssen weitere gesetzliche Vorgaben erfüllt sein: "Der Energielieferant muss vier Wochen vorher die Versorgungsunterbrechung nochmals androhen und die Sperre acht Werktage vorab postalisch ankündigen", so Schröder. Zugleich müsse er eine zinsfreie Ratenzahlungsvereinbarung anbieten und schriftlich darüber informieren, wie eine Unterbrechung vermieden werden kann. "Ist die angedrohte Sperrung rechtmäßig, sollte darüber nachgedacht werden, die Vereinbarung zur Ratenzahlung anzunehmen", sagte Schröder.
Oftmals seien jedoch auch andere Lösungen, etwa eine Stundung der Kosten, denkbar. "Hierfür sollten sich Betroffene mit ihrem Lieferanten abstimmen und gemeinsam Alternativen finden, um eine Sperre zu verhindern. Denn Sperrung und Entsperrung verursachen zusätzliche Kosten."
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