Berlin. Der aktuelle Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung stößt auf herbe Kritik der Gewerkschaften. Bei einem Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium am Freitag lehnten der DGB und Gewerkschaft Verdi den Entwurf mit klaren Worten ab, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der Organisationen.
Mit dem Gesetzentwurf wird nach Ansicht der Gewerkschaften versucht, den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts von 2020 Genüge zu tun, allerdings greife dieser Versuch zu kurz, da es sich hierbei "nicht um eine grundlegende Besoldungsreform handelt, sondern lediglich um eine Minimalregelung, die zudem noch zu neuen Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen führt", kritisieren DGB und Verdi.
"Offenbar haben die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die knappen Kassen des Bundes dazu geführt, dass Flickschusterei betrieben wird. Wir erwarten allerdings vom Bund einen zukunftweisenden Vorschlag zur amtsangemessenen Beamtenbesoldung", sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle.
"Die jetzt vorliegenden Vorschläge zu alimentativen Ergänzungszuschlägen sind intransparent, schaffen neue Ungerechtigkeiten und sind schwer vermittelbar. Wir fürchten, dass der Bund jetzt die Chance vertut, die Besoldung im Rahmen der höchstrichterlichen Vorgaben anzupassen. Außerdem scheint es sehr fraglich zu sein, ob viele der geplanten Regelungen überhaupt rechtskonform sind", so Behle.
Ungeachtet herausfordernder Rahmenbedingungen wie einer schwierigen Haushaltslage und der Tatsache, dass ein Großteil der Länder bereits vergleichbare Gesetze verabschiedet hat, erwartet Verdi vom Bundesgesetzgeber weiterhin, dass dieser ein transparentes, wertschätzendes und schlüssiges Gesamtkonzept vorlegt.
Verfassungsrechtliche Risiken verschiedener Maßnahmen des aktuellen Entwurfs dürften nicht zu Lasten der Beamten sowie der Soldaten gehen, verlangten die Gewerkschaften.
Die Kabinettsbefassung mit dem Gesetzentwurf ist derzeit für Anfang November vorgesehen. Sofern das parlamentarische Verfahren dann im Frühjahr abgeschlossen werden sollte, würde das Gesetz vermutlich im Mai 2025 in Kraft treten.
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