Verfahren gegen Wer wird Millionär-Kandidatin eingestellt

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Gegen eine Braunschweiger Anglerin wurde das Verfahren nun eingestellt. Symbolfoto:Pixabay
Gegen eine Braunschweiger Anglerin wurde das Verfahren nun eingestellt. Symbolfoto:Pixabay | Foto: Pixabay

Braunschweig. Das Verfahren gegen die "Wer wird Millionär-Kandidatin", die mit ihrer Aussage, sie würde gerne Karpfen angeln und wieder frei lassen, für Aufregung sorgte, wurde eingestellt. Dies teilte der Anwalt der Braunschweigerin mit. PETA hatte gegen die Braunschweigerin Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet.


Im Dezember des vergangenen Jahres hatte dieTierrechtsorganisation PETA Anzeige erstattet, nachdem die Braunschweigerin in der Sendung "Wer wird Millionär" erklärte, dass sie„Catch & Release“-Anglerin sei. Sie würde große Karpfen fangen, aber nicht essen, sondern nach der Begutachtung wieder frei lassen. Daraufhin meldete sich PETA zu Wort und kritisierte das "Hobby" der Frau. Sie würde damit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. DasAngeln sollte laut PETA nur dem Nahrungserwerb dienen. Bei bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurde daraufhin Strafanzeige von der Tierrechtsorganisation erstattet.

Raimund Müller, Dozent für Strafrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht an der FHöV NRW vertrat die Anglerin und teilte mit, dass das Verfahren nunauf der Grundlage des § 170 Abs.2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt wurde.

"Das eigentlich erstaunliche ist, dass PETA Strafanzeige erstattet hat, obwohl in der von Ihnen genannten Sendung eindeutig und unmissverständlich berichtet wurde, dass Frau S. ihren Karpfen in Frankreich gefangen und - übrigens entsprechend dort geltendem Recht - zurückgesetzt hat. Damit stand von Anfang an fest, dass ein Straftatbestand nach dem TSG gar nicht gegeben sein konnte, da sich die angebliche ''Tat'' außerhalb des Geltungsbereiches des § 17 TSG abgespielt hat.

Das heißt: PETA hat Frau S. mit einer Verdächtigung überzogen, die wirklich keinerlei rechtliche Substanz hat. Besonders bezeichnend: Auch in der von PETA verfassten Pressemitteilung - die vermutlich Grundlage Ihres Berichtes ist - wird mit keinem Wort erwähnt, dass der Fisch in Frankreich gefangen wurde, obwohl PETA dies nachweislich wusste. PETA ging es also um Diffamierung und um nichts anderes", so Müller.

Braunschweigerin erstattet Anzeige gegen PETA


Die Staatsanwaltschaft habe PETA auf den Sachverhalt, insbesondere nicht Nichtanwendbarkeit des TSG wegen des ''Tatortes'' im Ausland hingewiesen, teil der Anwalt mit. PETA habe die Anzeige daraufhin zurückgezogen. Das dies bestätigende Schreiben der Staatsanwaltschaft liege Müller vor und er fragt: "Warum hat PETA Anzeige erstattet, wenn man wusste, dass in Frankreich geangelt wurde?"

Laut Anwalt Müller habe die Braunschweigerin nun ihrerseits Strafanzeige gegen PETA wegen falscher Verdächtigung gestellt. "Hierzu vertritt die Staatsanwaltschaft die Auffassung, dass PETA der direkte Vorsatz zur Unrichtigkeit der aufgestellten Behauptung nicht nachweisbar sei, obwohl PETA den Sachverhalt trotz entsprechender Kenntnis unvollständig, also falsch, durch Weglassen des Frankreich Faktors sowohl in der Anzeige wie auch der Presseveröffentlichung dargestellt hat. Ziemlich ''interessant''...", lässt Müller wissen.

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