Verfassungsgericht drägt auf zügige Visa-Entscheidung für Afghanen

Die Bundesrepublik muss die Visaanträge eines afghanischen Richters und seiner Familie "umgehend" bescheiden.

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Bundesverfassungsgericht (Archiv)
Bundesverfassungsgericht (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe. Die Bundesrepublik muss die Visaanträge eines afghanischen Richters und seiner Familie "umgehend" bescheiden. Das entschied am Donnerstag die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts. Die Beschwerdeführenden hätten durch eine einstweilige Anordnung zu sichernde Bescheidungsansprüche, denen "im Hinblick auf die individuelle Dringlichkeit keine zureichenden Gründe für die Verzögerung der Visaverfahren entgegenstehen", teilte das Gericht mit.


Die Beschwerdeführenden sind afghanische Staatsangehörige, ein vor der Machtübernahme durch die Taliban am Supreme Court tätiger Richter sowie seine Ehefrau und die vier gemeinsamen Kinder. Das Bundesinnenministerium hatte sie im Jahr 2022 in das Programm "Überbrückungsliste" aufgenommen. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren teilte das Auswärtige Amt im Juli 2025 mit, dass keine Sicherheitsbedenken bestünden und eine Aufhebung der Aufnahmeerklärung nicht beabsichtigt sei.

Nachdem das Verwaltungsgericht dem Eilantrag der Beschwerdeführenden auf Visaerteilung stattgegeben hatte, lehnte das Oberverwaltungsgericht den Antrag auf Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland zur Erteilung der Visa ab. Das Bundesverfassungsgericht argumentiert nun, dass das Oberverwaltungsgericht prüfen hätte müssen, ob die Beschwerdeführenden einen Anordnungsanspruch auf Bescheidung ihrer Visaanträge glaubhaft gemacht haben. Die Kammer verwies die Sache nicht an das Oberverwaltungsgericht zurück, sondern verpflichtete direkt die Bundesrepublik zur Bescheidung, weil der Fall eine besondere Dringlichkeit habe.

Das Bundesinnenministerium unter Leitung von Alexander Dobrindt (CSU) will die "notwendigen Schritte" einleiten, sobald der Beschluss ihm zugeleitet worden ist. "Das Bundesverfassungsgericht bestätigt uns in unserer Annahme, dass keine rechtsverbindliche Aufnahme für diesen Personenkreis besteht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass zeitnah über die Anfrage dieser Personen nach Visa-Erteilung entschieden werden muss", sagte ein Sprecher.