Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Goslar. Am gestrigen Montag suchten Polizeibeamte einen 45-jährigen Goslarer an seiner Wohnanschrift auf, um einen gegen den Mann vorliegenden Erzwingungshaftbefehl zu vollstrecken. Der 45-jährige Mann wurde im Hausflur angetroffen. Bei der Überprüfung seiner Person wurden bei dem Mann Betäubungsmittel aufgefunden, die beschlagnahmt wurden.


Den haftbefreienden Betrag konnte der Mann entrichten, so dass er wenig später wieder entlassen wurde. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.