Verkaufsoffene Sonntage: Auch in Salzgitter droht eine Klage

Das Verwaltungsgericht hatte einen in Braunschweig geplanten verkaufsoffenen Sonntag gekippt. In Salzgitter sollen alle Veranstaltungen individuell betrachtet werden.

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Für dieses Jahr sind sechs verkaufsoffene Sonntage in Salzgitter geplant. Archivbild
Für dieses Jahr sind sechs verkaufsoffene Sonntage in Salzgitter geplant. Archivbild | Foto: regionalHeute.de

Salzgitter/Braunschweig. Am Montag hatte das Verwaltungsgericht Braunschweig einer Klage von ver.di gegen die Genehmigung des geplanten verkaufsoffenen Sonntags "winterkunstzeit" stattgegeben. regionalHeute.de wollte nun wissen, ob man sich in den anderen Städten der Region Sorgen macht, ob dort ähnliches passieren könnte. In Salzgitter rechnet man ebenfalls damit, dass die Gewerkschaft klagen könnte.


"Für das laufende Jahr liegen Anträge für den 5. April, 3. Mai, 7. Juni, 16. August, 20. September und 27. September vor", berichtet Martin Neumann aus der Pressestelle der Stadt auf unserer Anfrage. Die Stadt Salzgitter habe im Vorfeld die Gewerkschaft ver.di über die geplanten verkaufsoffenen Sonntage informiert und angehört. "Die Gewerkschaft hält die angegebenen Anlässe für Sonntagsöffnungen nicht für ausreichend. Die Werbegemeinschaften, die die Genehmigung beantragt haben, sind darüber informiert worden", so Neumann. Die weitere Vorgehensweise sei noch nicht abschließend abgestimmt worden. Bei einer solchen Entscheidung sei grundsätzlich der Klageweg gegeben. "Aufgrund der bisherigen Positionierung der Gewerkschaft ver.di und den bisherigen Klageverfahren in anderen Kommunen muss damit gerechnet werden, dass eine Klage erhoben wird", so die Einschätzung der Stadt Salzgitter.

"Besucherströme nicht das einzige Kriterium"


Das Verwaltungsgericht Braunschweig argumentierte bei der Ablehnung der "winterkunstzeit", die Veranstaltung müsse für sich genommen einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der die Besucherzahlen übersteige, die bei einer Ladenöffnung ohne die Veranstaltung zu erwarten wären. Auf die Frage, ob man dies für die Salzgitteraner Sonntage als gegeben sehe, schreibt Martin Neumann: "Sogenannte Besucherströme können ein Kriterium sein, aber nicht das einzige und auch nicht das ausschließliche. Ein Vorgreifen auf eine mögliche Entscheidung erscheint hier nicht opportun."

Bezüglich der einzelnen Veranstaltungen obliege es nunmehr den Antragstellern, die Sachgründe für die jeweiligen Sonntagsöffnungen ausführlicher darzulegen. Letztlich müssten alle Veranstaltungen individuell betrachtet werden. Für die Veranstaltungen auf dem Gebiet der Stadt Salzgitter habe in den vergangenen Jahren immer ein besonderer Anlass vorgelegen.


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