Verkehrssicherheit: TÜV fordert striktes Alkoholverbot am Steuer

Der TÜV-Verband plädiert für klare Regeln und eine Gesetzesänderung. Auch für Radfahrer solle die Promillegrenze gesenkt werden.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Alkohol und andere Drogen am Steuer sind eine der größten Gefahren im Straßenverkehr. Dennoch erlaubt das Gesetz bislang den Konsum in bestimmten Grenzen. Im Vorfeld des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags fordert der TÜV-Verband nun ein klares gesetzliches Verbot: kein Alkohol und auch keine Drogen am Steuer.



Konkret fordert der Verband ein absolutes Alkoholverbot für alle Kraftfahrzeugführer sowie eine bundesweit einheitliche Null-Toleranz-Politik gegenüber anderen Drogen. "Zwar gelten Bier, Wein und viele Spirituosen als Kulturgüter. Wir sollten uns aber von der Vorstellung verabschieden, dass selbst ein maßvoller Konsum im Straßenverkehr ungefährlich und somit akzeptabel ist", sagt Fani Zaneta, Expertin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. "Wir brauchen klare, eindeutige Regeln: Wer fährt, bleibt nüchtern. Ohne Wenn und Aber. Ein Null-Promille-Gesetz ist der logische Schritt für mehr Verkehrssicherheit. Es schafft Klarheit und schützt Menschenleben."

Gesetzesänderung gefordert


Bereits geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen die Fahrtüchtigkeit messbar, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Das würden zahlreiche wissenschaftliche Studien belegen. Doch die gesetzliche Grenze für eine Ordnungswidrigkeit liegt derzeit bei 0,5 Promille. Bei 1,1 Promille beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit. Aus Sicht des TÜV-Verbands sind diese Grenzwerte zu hoch. Um eindeutige Regeln zu schaffen, schlägt der Verband eine Neufassung von §24a Absatz 1 Straßenverkehrsgesetz vor. Die darin festgelegten Promillegrenzen sollten gestrichen werden. Stattdessen sollte es heißen: "Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er unter der Wirkung alkoholischer Getränke steht."

Klare Regeln als Ziel


Ziel sei es, klare Regeln zu schaffen, die einfach vermittelbar, wirksam kontrollierbar und rechtssicher durchsetzbar sind. "Die bisherigen Vorgaben lassen zu viel Spielraum und laden zu Rechenspielen ein", sagt Zaneta. "Zwei Bier und ein Snack – passt das noch?" Oder: "Ein Glas Wein bei 65 Kilo Körpergewicht – geht das klar?" Wer solche Rechnungen anstelle, verkenne das Risiko. Auch auf europäischer Ebene gebe es klare Signale: Die EU-Kommission reagiere mit der vierten Führerscheinrichtlinie. Darin würden eine Null-Toleranz für Fahranfänger und die Empfehlung eines allgemeinen Alkoholverbots für alle Fahrzeugführer gefordert.

Stärkere Sanktionierung für Radfahrer


Der Verkehrsgerichtstag beschäftigt sich in diesem Jahr auch mit der Frage, ob alkoholisierte Fahrrad- und Pedelec-Fahrende stärker sanktioniert werden sollten. Strafbar ist Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss erst ab 1,6 Promille. Dieser Wert solle in einem ersten Schritt auf 1,1 Promille abgesenkt werden. "Wer Alkohol trinkt, sollte grundsätzlich kein Fahrzeug steuern – unabhängig von dessen Größe, Geschwindigkeit und Motorisierung", sagt Zaneta. "Wenn betrunkenes Radfahren als ‚halb so wild‘ gilt, verfestigen sich gefährliche Routinen. Ein eigener Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand für alkoholisierte Radfahrer ist daher ein sinnvoller Zwischenschritt, um die bestehende Schutzlücke zu schließen und ein klares gesellschaftliches Signal für mehr Verkehrssicherheit zu setzen."