Meldeportal für Verkehrsverstöße - Ein Modell für die Zukunft?

Andere Städte machen es vor. Braucht es bei uns auch Online-Plattformen, um Verstöße im ruhenden Verkehr zu melden? Oder gibt es sie sogar bereits?

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Die Parkplatzsituation in den Innenstädten ist teilweise recht angespannt, dies verleitet manchen Verkehrsteilnehmer, es nicht so genau mit den geltenden Vorschriften zu nehmen. So sieht man abgestellte Fahrzeuge auf Parkplätzen für Menschen mit Behinderungen, in Feuerwehrzufahrten, im Halteverbot und an ähnlichen ungeeigneten Orten. Wer die Ordnungshüter unterstützen und selbst für sichere Straßen sorgen möchte, der hat die Möglichkeit, eine Privatanzeigen zu stellen. Doch der Weg war bisher teilweise mit Aufwand verbunden. Um den Vorgang zu beschleunigen setzen manche Kommunen nun auf digitale Lösungen.



Seit Ende Februar bietet die Stadt Frankfurt nun beispielsweise ein eigenes Online-Portal dafür an. Dort kann jede Privatperson eine Anzeige für den ruhenden Straßenverkehr einreichen - ganz bequem und einfach über ein digitales Formular per Smartphone oder Tablet. Die Stadt erklärte hierzu: "Wir versprechen uns von dem neuen Online-Portal eine deutliche Entlastung der Mitarbeitenden und eine beschleunigte Bearbeitung der Anzeigen."

Über dieses beschleunigte Verfahren in Frankfurt wurde auch online reichlich diskutiert. Während die einen die gute Zugänglichkeit loben, sehen andere eine Förderung des "Denunziantentums" in der Gesellschaft. Doch ist die Idee überhaupt neu? Wie regeln die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte in unserer Region das Thema? Wäre auch hier ein Online-Portal sinnvoll oder gibt es womöglich bereits eine Lösung? regionalHeute.de fragte nach.

So regelt es die Region


Braunschweig:
Die Stadt teilte mit, dass jeder das Recht habe, Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen. In Braunschweig sind im Jahr 2023 insgesamt 3.711 Privatanzeigen eingegangen. Diese werden in der Regel am Tag nach dem Eingang bereits gesichtet und der Sachbearbeitung übergeben. Engpässe würde es hier keine geben. Bei zirka 145.000 Verfahren im ruhenden Verkehr jährlich würden die paar Tausend Privatanzeigen nicht ins Gewicht fallen. Somit würden auch nur marginale Personalressourcen gebunden werden. Überdies unterhalte die Stadt Braunschweig schon seit Jahren eine eigene Online-Platform unter: www.braunschweig.de/privatanzeige

Wolfsburg:
Insgesamt 6.577 Verstöße wurden im Jahr 2023 durch private Anzeigende oder durch die Polizei bei der Stadt Wolfsburg gemeldet. Das würde rund 5,8 Prozent aller Verfahren entsprechen.

Die Verwaltung forciere private Anzeigenerstattung nicht und verfüge über einen städtischen Ordnungsdienst, welcher in der Regel den Hinweisen aus der Bevölkerung im Rahmen der Kapazitäten nachgeht.

Zudem würde die Stadt Wolfsburg neben einer Anzeigemöglichkeit über ein Formular bereits auch über eine sogenannte MeldeApp verfügen, welche auch dafür genutzt werden kann, Störungen im Verkehr anzuzeigen.

Wolfenbüttel:
Die Straßenverkehrsabteilung im Landkreis Wolfenbüttel sieht ein gesondertes Portal zur Anzeigeerstattung als entbehrlich an. Viele Privatanzeigen seien nicht ahndbar. Die Beweismittel der zur Anzeige gebrachten Verstöße seien teilweise unzureichend. Anzeigeerstatter finden den Kontakt zur Straßenverkehrsabteilung auf der Landkreis-Internetseite und können Kontakt mittels der dort enthaltenen Mailadressen aufnehmen.

Generell würden solche Anzeigen unmittelbar nach Eingang bearbeitet werde. Zunächst werde eine Halterauskunft eingeholt, eine Zuständigkeit in der Sachbearbeitung ergebe sich dann aus dem Namen des Betroffenen. Eine hohe Belastung sei momentan durch die Privatanzeigen nicht gegeben.

Salzgitter:
Die Stadt Salzgitter verfüge ebenfalls über eigene Mittel, private Anzeigen entgegenzunehmen. Die einfachste Möglichkeit, da beim Ausfüllen alle benötigten Daten bereits abgefragt werden, sei das Ausfüllen des Online-Formulars über die städtische Innenseite: https://formulare.salzgitter.de/sz/ordnungswesen/owianzeige.html

Eine weitere Möglichkeit würde die Meldung über die Beschwerdestelle und die entsprechend App bieten. Empfohlen werde allerdings die Nutzung des Formulars (siehe oben).

Auch die Meldung per E-Mail an owi@stadt.salzgitter.de werde genutzt. Hier sei in der Vergangenheit allerdings oftmals festgestellt worden, dass nicht alle Daten, die zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens benötigt werden, vorliegen. Das bedeute, dass diese vom Anzeigensteller angefordert werden müssten, was einen Mehraufwand bedeute.

Bei telefonischen Hinweisen werde auf das oben angegebene Formular verwiesen. Wenn ein Bürger anonym bleiben möchte, würde die Stadt eigene Mitarbeiter zur Kontrolle schicken.

Insgesamt bliebe aber festzustellen, dass mit den genannten Meldewegen ausreichend analoge und digitale Möglichkeiten bestehen würden, eine Ordnungswidrigkeit zu melden.

Gifhorn:
356 private Anzeigen wurden vom Landkreis Gifhorn im Jahr 2023 bearbeitet. Darüber hinaus obliege es den Gemeinden, eigenständig den ruhenden Verkehr zu überwachen und die Verfahren selbstständig abschließend zu bearbeiten, sodass über die Gesamtanzahl der Privatanzeigen im Landkreis Gifhorn keine Aussage getroffen werden könne.

In der Regel würden Privatanzeigen zeitnah bearbeitet. Ein Engpass bei der Bearbeitung würde in der Regel nicht vorliegen. Zwei Teilzeitkräfte im Landkreis Gifhorn teilten sich aktuell die Sachbearbeitung im ruhenden Verkehr im Landkreis Gifhorn. Darüber hinaus seien insgesamt 16 Verwaltungsvollzugskräfte durch den Landkreis Gifhorn bestellt worden, um Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr eigenständig aufzunehmen und zu bearbeiten.

Nicht jede Privatanzeige könne durch die Behörden verfolgt werden, da hier im Einzelfall datenschutzrechtliche oder andere rechtliche Gründe gegen die Verfolgung sprechen. Privatanzeigen würden auf unterschiedlichen Wegen den Gemeinden und dem Landkreis Gifhorn gemeldet, unter anderem als Brief, E-Mail oder über private Portale wie beispielsweise weg.li. Ein eigenes Portal im Landkreis Gifhorn zur Meldung von Privatanzeigen sei derzeit nicht angedacht.

Peine:
Über die Anzahl der privat eingereichten Anzeigen werde seitens des Landkreises Peine keine Statistik geführt. Es seien allerdings wohl weniger als 20 Anzeigen im Monat.

Diese Anzeigen würden, wie alle übrigen Anzeigen, in der Regel innerhalb einer Woche bearbeitet. Dies würde entsprechend auch keine großen Mitarbeiter-Ressourcen binden.

Die Stadt Peine und die Gemeinde Hohenhameln würden den ruhenden Verkehr bereits selbst ahnden. Ab Mai folgten die übrigen Gemeinden. Für den Landkreis Peine würde man daher keine Notwendigkeit für eine entsprechende Online-Plattform sehen.

Helmstedt:
Der Landkreis Helmstedt schätzt, dass ungefähr 800 bis 900 private Anzeigen im Jahr 2023 eingegangen seien. Da diese von den kreisangehörigen Gemeinden zusammen mit den manuell übermittelten Anzeigen eingereicht werden würden, könne die Zahl nur grob überschlagen werden.

Die Abarbeitung der Anzeigen erfolge allerdings in der Regel zeitnah, zu Engpässen käme es hier nicht. Demnach würde sich auch der Aufwand für die Mitarbeiter in Grenzen halten.

Ein eigenes Online-Portal, wie beispielsweise in Frankfurt, hält der Landkreis Helmstedt für nicht notwendig. Die Gegebenheiten dort könnten nicht auf einen Flächenlandkreis mit deutlich weniger Einwohnern übertragen werden.

Goslar: In den vergangenen 6 Monaten wurden im Landkreis Goslar insgesamt 568 Anzeigen aus dem ruhenden Verkehr vorgelegt. Darin nicht berücksichtigt, sind die Zahlen der kreisangehörigen Gemeinden (diese überwachen auch selbst). Durch Privatpersonen wurden nach Auswertung 116 Verfahren zur Anzeige gebracht.

Die Anzeigen werden zeitnah bearbeitet. Engpässe oder Rückstände würde es nicht geben. So teilt der Landkreis mit. Die Erfassung und Abarbeitung erfolge im Rahmen des normalen Tagesgeschäftes durch die Sachbearbeiter oder die Erfassungskraft. Eine nennenswerte Bindung von Ressourcen gebe es dadurch nicht.

Auf ein eigenes Meldeportal möchte man lieber verzichten: "Privatanzeigen werden hier eher kritisch gesehen, da die Beweisführung und die Motivation zur Anzeigenerstattung häufig schwierig sind. Insoweit sollte nach Auffassung des Landkreises Goslar von der Möglichkeit eines 'Anzeige-Portals' Abstand genommen werden."


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