Vermittlungsabsprache mit Brasilien zu Pflegekräften ausgesetzt

Die Vermittlungsabsprache zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der brasilianischen Pflegekammer Conselho Federal de Enfermagem (Cofen) ist seit Ende des Jahres 2023 ausgesetzt.

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Krankenhaus (Archiv)
Krankenhaus (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Nürnberg/Brasilia. Die Vermittlungsabsprache zwischen der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der brasilianischen Pflegekammer Conselho Federal de Enfermagem (Cofen) ist seit Ende des Jahres 2023 ausgesetzt. Das bestätigten das Bundesarbeitsministerium (BMAS) und die BA auf Nachfrage der "Welt".


Über das Programm rekrutierten deutsche Unternehmen seit Juni 2022 mithilfe der Bundesagentur Pflegekräfte aus dem südamerikanischen Land. Zuerst hatte das brasilianische Online-Medium Band in Kooperation mit der Deutschen Welle über das Thema berichtet. Vermehrt soll es Beschwerden über den Umgang mit dem abgeworbenen Personal gegeben haben. Deutsche Vermittler, die mit der BA kooperieren, haben laut Deutscher Welle gefordert, dass die Bewerber die Kosten für notwendige Deutschkurse, die Flugreise und die Anerkennungsprozedur zurückzahlen müssten, wenn sich eine Pflegekraft entscheidet, den Vertrag zu kündigen. Darüber hinaus berichteten laut Deutscher Welle einige Pflegekräfte, dass ihnen die berufliche Anerkennung verweigert werde und sie so nicht über den Status einer Pflegeassistentin hinauskommen würden.

Von einem "Skandal" spricht Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), in diesem Zusammenhang. "Hierdurch wird Druck aufgebaut, der eine klar diskriminierende und absolut zu verurteilende Haltung zeigt", sagte sie der "Welt". Im Übrigen gehöre es zum unternehmerischen Risiko, dass Beschäftigte ihre Stellen wechseln, wenn beispielsweise die Arbeitsbedingungen nicht stimmig seien.

"Fälle von Pflegekräften, die von der BA vermittelt worden sind und trotz erfolgreicher Anerkennung als Fachkraft nur als Hilfskräfte eingesetzt werden, sind uns nicht bekannt und wären rechtlich auch nicht zulässig gewesen", sagte hingegen ein Sprecher der Bundesagentur. Auch zurückgeforderte Rekrutierungskosten seien der BA nicht bekannt. Die Vermittlungsabsprache sehe klar vor, dass nicht an Arbeitgeber vermittelt wird, die sogenannte Betriebstreueklauseln mit Rückzahlungsverpflichtungen in ihre Verträge schreiben.

Die brasilianische Regierung indes äußerte laut BA "Bedenken zur Vermittlungsabsprache". Auch ziehe sie den "ursprünglich von brasilianischer Seite kommunizierten Überschuss an Pflegefachkräften in Brasilien" infrage. Laut dem Bundesarbeitsministerium hingegen ist jede zehnte Pflegekraft in Brasilien arbeitslos.


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