Niedersachsen. Die MIT in Niedersachsen lehnt das Öl- und Gasheizungsverbot ab dem 1. Januar 2024 als überhastet, inhaltlich unausgegoren und technisch einseitig ab. „Eine Klimawende kann man nur mit den Menschen umsetzen, nicht gegen sie,“ betont der Vorsitzende der MIT Niedersachsen, der Wolfenbütteler Holger Bormann in einer Pressemitteilung.
„Selbstverständlich ist es richtig und im Sinne des Klimaschutzes geboten, bei Neubauten auf CO₂-freie Heizungssysteme zu setzen,“ stellt Bormann klar. In gut gedämmten Häusern würden Luft-Wärmepumpen gegenüber fossilen Heizungen einen Energie-Verbrauch im Verhältnis von etwa 1 zu 3 versprechen, bei Erdwärmepumpen könne das Verhältnis auch 1 zu 5 erreichen. „Aber für Bestandsbauten praktisch ab sofort unterschiedslos auf einen Anteil der Erneuerbaren von 65 Prozent zu pochen, überfordert die Finanzkraft vieler Eigenheimbesitzer wie Handwerksbetriebe bei weitem,“ meint der Landesvorsitzende.
"Es läuft auf Zwangsaustausch hinaus"
„Obwohl die 65 Prozent an Erneuerbaren mögliche technische Alternativen vorgaukeln, läuft es in der Praxis auf einen Zwangsaustausch der Heizung durch die kostspielige Installation einer Wärmepumpe hinaus,“ ergänzt der Energie-Experte der MIT, Prof. Albrecht Stalmann. Die oben genannten Einsparungsfaktoren würden dann schnell dahinschmelzen, weil die fehlende Wärmeenergie wegen mangelnder Dämmung und wegen fehlender Eignung zum Einbau einer Fußbodenheizung mit strombetriebenen Zusatzheizstäben im Verhältnis 1 zu 1 ergänzt werden müssten. Weil Strom aber pro Kilowattstunde etwa doppelt so teuer sei wie Erdgas, könne sich jeder Eigenheimbesitzer oder Werkstatteigner ausrechnen, wie seine Heizkostenrechnung aussehen wird.
Ziehen Eigner von Bestandsbauten eine aufwändige Dämmung und die Installation einer Fußbodenheizung dennoch in Betracht, hätten derartige Investitionen insbesondere für Eigentümer von Altbauten, die vor 1970 erbaut wurden, in der Regel finanziell gravierende, wenn nicht vermögenszerstörende Folgen. Der erforderliche Umbau könne im Einzelfall schnell das Kosten-Niveau für Abriss und Neubau überschreiten, wobei die Kosten für eine Wärmepumpe noch gar nicht eingerechnet sind. Insbesondere bei Fachwerk- und denkmalgeschützten Häusern komme nur eine doppelwandige Innen-Dämmung in Frage, wozu nur die wenigsten Immobilienbesitzer finanziell in der Lage sein dürften. „Dann steht der Eigentümer vor der Wahl zwischen Versteigerung oder Verfall seines Hauses. Die eilig versprochene, vollmundige staatliche Förderung von x Prozent bekommt einen höhnischen Klang, wenn die restlichen Prozente den finanziellen Ruin bedeuten,“ stellt Stalmann unumwunden fest.
"Weniger brutale Maßnahmen"
„Das ist eine Wärmewende mit der Brechstange, mit der wir uns volkswirtschaftlich verheben,“ warnt Bormann eindringlich. Die MIT fordert die Ampel-Regierung auf, weniger brutale Maßnahmen zu ergreifen, die trotzdem zum gleichen Ergebnis führen. Das seien insbesondere die Beimischung von Bio-Methan und (grünem) Wasserstoff in die Erdgasnetze.
Fast jede Erdgasheizung sei heute in der Lage, Biomethan und einen Anteil bis zu 20 Prozent an Wasserstoff zu verbrennen. Umgekehrt könne ein Elektrolyseur an fast jeder Quelle von Erneuerbaren angeschlossen werden, wo ohne Anfall teurer Netzentgelte grüner Wasserstoff an praktisch jeder beliebigen Stelle in das Erdgasnetz eingespeist werden könne. „Anders als immer behauptet, muss grüner Wasserstoff somit nicht teurer sein als Erdgas,“ rechnet Stalmann vor. Irgendwann müsse der Staat die Erdgasversorgung ohnehin auf grünen Wasserstoff umstellen, wenn man die Klimaziele erreichen wolle. Dann könne er auch gleich damit anfangen, ohne vorher ein Vielfaches der Kosten den Eigenheimbesitzern aufzubürden.
"Es reicht der gesunde Menschenverstand"
„Die MIT in Niedersachsen will die Bundesregierung nicht daran hindern, im Verein mit den Netzbetreibern selbst festzulegen, bis wann sie welche Zumischungsquoten und die damit verbundenen CO₂-Einsparziele erreichen will", fasst der MIT-Landesvorsitzende zusammen. „Dafür braucht sie nicht einmal ein neues Gesetz – es reicht der gesunde Menschenverstand.“
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