Braunschweig. Die von der Stadtverwaltung aus Gründen des Infektionsschutzes untersagte Versammlung der Partei "Die Rechte" am morgigen Samstag kann stattfinden. Nach dem Verwaltungsgericht hat nun auch das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass der Infektionsschutz insbesondere für die eingesetzten Polizeikräfte hinter der Versammlungsfreiheit zurückstehen muss. Eine Beschwerde der Stadt hat das Oberverwaltungsgericht heute zurückgewiesen. Dies teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung mit.
Die Versammlung der Partei "Die Rechte" könne allerdings nicht wie angemeldet auf dem Schlossplatz stattfinden, da dieser bereits mit einer anderen "Anti-Hygiene"-Demonstration und einer Gegendemonstration belegt sei. Daher solle die Versammlung der Partei "Die Rechte" auf dem Burgplatz stattfinden.
Rechtsdezernent Dr. Thorsten Kornblum habe die Entscheidung des Gerichts bedauert. "Wir haben den Rechtsweg jetzt so weit beschritten wie möglich. Die Entscheidung der Gerichte ist aber zu respektieren. Mit der örtlichen Verlagerung und den entsprechenden weitreichenden Auflagen versuchen wir nun, dem Infektionsschutz so weit wie möglich Genüge zu tun. Die Auswahl des Anmelders für den Burgplatz als Versammlungsort ist aus Sicht der Stadtverwaltung nicht angemessen, rechtlich gab es heute aber keine Möglichkeit, dem Anmelder einen anderen Platz zuzuweisen."
Die für heute Nachmittag angemeldete Versammlung eines privaten Anmelders sei inzwischen abgesagt worden. Auch sie hätte nach Entscheid des OVG von heute stattfinden können.
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