Hannover. Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hält, muss künftig mit deutlich höheren Bußgeldern als bislang rechnen. Der entsprechend aktualisierte Bußgeldkatalog ist am heutigen Donnerstag in Kraft getreten. Hierüber informiert das Niedersächsische Sozialministerium in einer Pressemitteilung.
Die Zahl der Neuinfektionen steige in Niedersachsen, ebenso wie in weiten Teilen des Bundesgebiets, wieder an. Diese "besorgniserregende Entwicklung" könne nur gestoppt werden, wenn sich die gesamte Gesellschaft an die notwendigen Auflagen halte. Nach wie vor bitte die Landesregierung alle Niedersächsinnen und Niedersachsen um Einhaltung der Abstands-, Hygiene- und Mund/Nasen/Schutzregeln. Nur so könnten eine Rücknahme von Lockerungen verhindert und die Ressourcen des Gesundheitssystems geschont werden.
Die allermeisten Menschen hielten sich an die Regeln. In den vergangenen Wochen hätten Ordnungskräfte und Polizeibedienstete intensive Informations- und Aufklärungsarbeit geleitest. Es komme aber immer mal wieder zum Fehlverhalten Einzelner, das zu Neuinfektionen und Corona-Ausbrüchen führen könne. Diese Verstöße gegen die Corona-Verordnung gelte es zu ahnden. Der neue Bußgeldkatalog biete den niedersächsischen Kommunen eine Orientierung, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern seien die Ordnungsämter der Kommunen zuständig ̶ hilfsweise die Polizei.
Bis zu 400 Euro für Nichteinhaltung der Abstandspflicht
Für eine fehlende Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen sie vorgeschrieben ist drohen nun 100 bis 150 Euro, für die Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen oder des Abstandsgebotes 100 bis 400 Euro. Eine Zusammenkunft oder Ansammlung von mehr als zehn Personen oder zwei Hausständen im öffentlichen Bereich kostet bei Ahndung 150 bis 400 Euro. Wer eine Hochzeitsfeier oder ähnliches mit mehr als 50 Personen veranlasst, dem drohen gar 300 bis 3.000 Euro.
Ähnlich teuer wird die Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Quarantänepflicht bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses nach Einreise aus einem Risikogebiet. 500 bis 3.000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person werden hier fällig. Die fehlende Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde nach der Einreise aus einem Risikogebiet können mit 150 bis 2.000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person geahndet werden. Die genaue Höhe des Bußgeldes liege im Ermessen der jeweiligen Ordnungskräfte.
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