Verwaltung betont: Stadthalle muss zukunftsfähig bleiben

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Die Stadthalle am  Leonhardplatz steht wahrscheinlich bald unter Denkmalschutz. Foto: Archiv/Sina Rühland
Die Stadthalle am Leonhardplatz steht wahrscheinlich bald unter Denkmalschutz. Foto: Archiv/Sina Rühland | Foto: Sina Rühland

Braunschweig. In Sachen Stadthallensanierung ist durch die Entscheidung des Niedersächsichen Landesamts für Denkmalpflege (NLD), das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, neuer Handlungsbedarf entstanden. Die Verwaltung will nun eine Stellungnahme formulieren, die neben einer grundsätzlichen Akzeptanz des Denkmalstatus auch kritische Punkte benennt.


Neben der Ausschreibung zur Sanierung der Stadthalle soll der Rat am Dienstag nun auch beschließen, dass die Verwaltung besagte Stellungnahme in Richtung des NLD übersendet. Kritischangesprochenwerden solldie geplante Ausweisung des Parkdecks als Denkmal unddie Notwendigkeit einer flexiblen Nutzung im Inneren. Der Finanz- und Personalausschuss berät in seiner Sitzung am heutigen Dienstag über das Thema.

Die Stadthalle soll zusammen mit dem Parkdeck nach Auffassung des NLD aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Einzeldenkmal ausgewiesen werden. Die Stadt ist nun bis zum 27. Dezember 2017 als Kommune, auf deren Gebiet das potenzielle Denkmal liegt sowie als Eigentümerin des Objekts aufgefordert, zu der beabsichtigten Denkmalausweisung und zu der Denkmalbegründung Stellung zu beziehen, bevor danngegebenenfalls eine formelle Aufnahme in die Denkmalliste erfolgt.

Parkdeckgestalterisch und städtebaulich unbefriedigend


Die Verwaltung beabsichtige keine grundsätzliche Absage im Hinblick auf die Feststellung der Denkmaleigenschaft in Richtung NLD zu erwidern. Überraschend sei aus Sicht der Verwaltung der Umfang der geplanten Denkmalausweisung. Hiersei vor allem die Einbeziehung des gestalterisch und städtebaulich völlig unbefriedigenden Parkdecks zu nennen, dem offenbar eine dem Stadthallengebäude gleichrangige Bedeutung und Qualität beigemessen werde.

In diesem Punkt beabsichtigt die Verwaltung eine deutlich kritische Erwiderung zu formulieren:"Aus Sicht der Verwaltung ist das erst nach Eröffnung der Stadthalle 1965 ausgeplante und gebaute Parkdeck kein denkmalwerter notwendiger Bestandteil der Stadthalle. Die Stadthalle war und ist auch ohne das Parkdeck ein markanter eigenständiger Bau dieser Zeit", so die Erklärung. Aus Sicht der Verwaltung verhindere das Parkdeck sogar einen qualitätvollen Außenraum, der der Stadthalle eigentlich von ihrer Bedeutung her stadträumlich zukommen müsste.

StädtebaulichenMissstand nicht zementieren


Essei aus Sicht der Verwaltung nicht zu verantworten, in eine nach erfolgtem Denkmalstatus für das Parkdeck dann notwendig werdende denkmalgerechte und somit auf eine Bestandsertüchtigung ausgerichtete Sanierung hohe Beträge zu investieren. Damit würde man einen städtebaulichen Missstand zementieren und vor allem eine sinnvolle in die Zukunft gerichtete Aufwertung des Standorts Stadthalle verhindern.

Entwicklungsmöglichkeiten im Inneren erhalten


Für die Verwaltung ist es außerdem wichtig, dass sich durch eine Eintragung der Stadthalle in das Denkmalverzeichnis keine funktionalen Einschränkungen für notwendige Umnutzungen im Inneren ergeben. Soist unter anderem geplant, den Restaurantbereichneu zu planen,sogenannte Break-Out Räume für das Tagungs- und Kongressgeschäft zu ergänzen,und sich einen dritten zusätzlichen Saalals Optionoffen zu halten. Diese Entwicklungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung als zwingend notwendig an, um die Stadthalle zukunftsfähig auszurichten.

"Es darf nicht dazu kommen, dass sich durch eine sehr umfassende Denkmalbeschreibung im Inneren Restriktionen für notwendige funktionale Umnutzungen ergeben. Zumal in der Denkmalbegründung des NLD immer wieder auf die bestehende Variabilität des Grundrissgefüges der Stadthalle hingewiesen wird. Diese vorhandene Variabilität muss erhalten und erweitert werden", so die Verwaltung.

Zukunftsfähigkeit muss auch Ziel der Denkmalpflege sein


Veränderungen bezüglich des Stadthallengebäudesund desStandortes insgesamtseien notwendig, um eine Zukunftsfähigkeit der Stadthalle als multifunktionalem Veranstaltungsort sicherzustellen. Als solcher ist die Stadthalle ursprünglich auch geplant worden. Diese Zukunftsfähigkeit muss nach Ansicht der Verwaltung auch ein primäres Ziel der Denkmalpflege sein. Daher geht die Verwaltung davon aus, dass ihre Argumente beim NLD Gehör finden und eine anstehende endgültige Schutzausweisung entsprechende notwendige Spielräume für die Stadt weiterhin eröffnet.


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