Verwaltung prüft weitere Sporthallen als Erstunterkunft


Die Halle in der Naumburgstraße. Foto: Frank Vollmer
Die Halle in der Naumburgstraße. Foto: Frank Vollmer



Braunschweig. Die Stadtverwaltung richtet derzeit die Sporthalle Naumburgstraße als Erstaufnahmeeinrichtung für die Flüchtlinge her, die Braunschweig mit Beginn des kommenden Jahres vom Land zugewiesen werden. Als weitere Aufnahmeeinrichtungen dieser Art sind bereits die Sporthallen Watenbüttel und Moselstraße vorgesehen. Zugleich beginnt die Stadtverwaltung damit, weitere Sporthallen in Braunschweig vor Ort auf ihre tatsächliche Eignung als weitere Erstunterkünfte zu prüfen.

Das Land Niedersachsen hat der Stadt Braunschweig angekündigt, dass der Stadt bis Ende März nächsten Jahres 437 Flüchtlinge zugeteilt werden, für deren Unterbringung sie dann selbst zu sorgen hat. Die drei genannten Sporthallen bieten nach Prüfung der konkreten Verhältnisse vor Ort insgesamt etwas mehr als 300 Personen Platz. Insbesondere aus Gründen des Brandschutzes hatte die ursprünglich veranschlagte maximale Belegungszahl um rund 100 Personen reduziert werden müssen. "Voraussichtlich werden wir es nicht vermeiden können, weitere Sporthallen als Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge auszuweisen", sagt Sozialdezernentin Dr. Andrea Hanke. "Zwar nehmen wir derzeit eine Reihe von Fremdimmobilien, die in privatem Eigentum oder dem des Bundes oder des Landes sind, in den Blick, und wir führen entsprechende Gespräche und Verhandlungen. Insbesondere das ehemalige Kreiswehrersatzamt, das als kommunale Erstaufnahme für rund 200 Personen genutzt werden könnte, ist eine Option. Es ist aber noch nicht klar, ob und in welchem Umfang wir darauf und auf weitere Immobilien werden zurückgreifen können. Und ebenso unsicher ist die weitere Entwicklung in der Flüchtlingsfrage. Deshalb nehmen wir nach und nach die baulichen und örtlichen Gegebenheiten weiterer Sporthallenstandorte vor Ort in Augenschein." So soll geklärt werden, ob und in welchem Umfang Hallen, die prinzipiell geeignet erscheinen, dies auch tatsächlich sind. Es müssen, zum Beispiel im Blick auf sanitäre Anlagen, Brandschutz oder erforderliche Umbauarbeiten, die konkreten baulichen Verhältnisse vor Ort geklärt werden. Dr. Hanke: „Wenn ein Ergebnis vorliegt und die Nutzung einer oder mehrere weiterer Sporthallen als Erstaufnahmeeinrichtung notwendig wird, werden wir die betroffenen Schulen und Sportvereine sowie die Öffentlichkeit umgehend informieren.“