Verwaltungsgericht kippt Verbot von Nazi-Demo

Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung.

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Symbolbild | Foto: Niklas Eppert

Braunschweig. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am heutigen Freitag den für morgen vom Hauptbahnhof zum Frankfurter Platz und zurück geplanten Aufzug unter dem Motto "Kein frohes Fest für Volksverräter" für zulässig erklärt. Die Stadt Braunschweig, die den Aufzug untersagt hatte, wird gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg einlegen.



Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum: "Wir werden konsequent alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um diesen Aufzug zu verhindern." Nach Auffassung der Stadt würde der Aufzug die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen und insbesondere für die Bewohnerinnen und Bewohner des westlichen Ringgebiets eine Gefährdung darstellen. Bei der Versammlung mit bis zu 100 Teilnehmenden als Aufzug mit Zwischenkundgebungen käme es in der aktuellen Phase des Corona-Infektionsgeschehens aller Wahrscheinlichkeit nach zu erheblichen Verstößen gegen die Hygieneregeln. Das wäre mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden, so die Argumentation der Stadt.

Aktualisiert (19:20 Uhr):
Wie die Stadt in einer weiteren Pressemeldung berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig bestätigt und den für den morgigen Samstag geplanten Aufzug für zulässig erklärt. "Wir bedauern diesen Gerichtsbeschluss, aber wir müssen ihn akzeptieren", kommentiert Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum. "Unsere Polizei, mit der wir uns eng abstimmen, ist in der Begleitung von Versammlungslagen sehr erfahren. Sie wird die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten."


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