Niedersachsen. Die jährliche Aktion zur kostenlosen Kastration von Streunerkatzen in Niedersachsen startet erneut. Vom 7. bis zum 21. November ermöglicht das Land gemeinsam mit der Tierärztekammer und der Unterstützung der Tierschutzorganisationen und Tierärzte die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 2.000 verwilderten Hauskatzen und Katern. Das berichtet das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer Pressemitteilung.
Teilnehmen dürfen Tierschutzvereine, Tierheime und ehrenamtliche Betreuer von kontrollierten Futterstellen. Niedersachsen stellt dafür 150.000 Euro zur Verfügung. Damit knüpft das Land an die fünf erfolgreichen Aktionen der Vorjahre (2018 bis 2021) an: Insgesamt wurden 13.236 verwilderte männliche und weibliche Katzen kastriert, gekennzeichnet und in einem Haustierregister von Tasso e.V. oder dem deutschen Tierschutzbund registriert.
Unkontrollierte Vermehrung verhindern
„Durch die Aktion wird die unkontrollierte Vermehrung der herrenlosen Katzen und damit viel Leid und Elend der unversorgten Katzen verhindert. Dies funktioniert natürlich nur, wenn auch die Besitzerinnen und Besitzer von Katern ihre Vierbeiner nicht unkastriert ins Freie lassen. Die Tiere sollten vor dem ersten Freigang, wenn sie fortpflanzungsfähig sind, unbedingt kastriert werden, um Streunerkatzen vor weiterem Nachwuchs zu schützen", betont die Landesbeauftragte für Tierschutz, Michaela Dämmrich.
Das sind die Rahmenbedingungen
Darüber hinaus ist der Überbringer oder die Überbringerin verpflichtet, die Katze erst dann am Entnahmeort wieder frei zu lassen, wenn sich das Tier vollständig von der Operation erholt hat. Der Besitz an einer Katze kann durch Kennzeichnung und Registrierung (mittels Mikrochip) sicher festgehalten werden. „Insofern kann jeder Besitzer verhindern, dass seine Katze ungewollt im Rahmen der Aktion kastriert wird", so Dämmrich. „Ich bin erfreut, dass immer mehr Gemeinden und Städte eine Katzenschutzverordnung verabschiedet haben mit einer Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung der eigenen Katze und deren Kastration bei Freigang im fortpflanzungsfähigen Alter."
So läuft es ab
Den genauen Ablauf des Katzenschutzprojektes sowie sämtliche Teilnahmebedingungen und Formulare erfahren Interessierte in ihrer teilnehmenden Tierarztpraxis oder auf der Internetseite der Landesbeauftragten für Tierschutz des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) unter www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/tiergesundheit_tierschutz/landesbeauftragte_fur_den_tierschutz/
Tierärztinnen und Tierärzte können sich über den internen Mitgliederbereich der Tierärztekammer Niedersachsen über die Bedingungen der Teilnahme informieren und die entsprechenden Formulare herunterladen: https://www.tknds.de.