Verwirrung um 3G-Regeln und Warnstufen: Landkreis Goslar klärt auf

Mit der neuen Verordnung habe sich zwar an der Begründung der 3G-Regel etwas geändert, in der Praxis macht das derzeit aber keinen Unterschied.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Goslar. Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die seit dem gestrigen Mittwoch, 22. September, Gültigkeit entfaltet, sorge laut einer Pressemitteilung des Landkreises Goslar wie schon viele ihrer Vorgängerversionen für Fragen und Verwirrung in der Bevölkerung. Der Landkreis weist daher darauf hin, dass derzeit weiterhin 3G-Beschränkungen aufgrund der Inzidenz gelten.


Derzeit erreichen die Kreisverwaltung vermehrt Anfragen zur aktuellen Geltung von Warnstufen. Die Warnstufe 1, die der Landkreis in der vergangenen Woche per Allgemeinverfügung ausrief, gilt mit Ablauf des gestrigen Tages nicht mehr. Grund dafür ist, dass das Land künftig die Oberhand über die beiden krankenhausbezogenen Werte wie die Hospitalisierungsinzidez und die Intensivbettenauslastung hat. Gültigkeit entfalte jedoch weiterhin die Allgemeinverfügung, mit der ebenfalls in der zurückliegenden Woche die Überschreitung der 50er-Inzidenz festgestellt wurde. Diese Verfügung führt weiterhin dazu, dass die 3G-Regelung, beispielsweise in Innenbereichen von Restaurants, einzuhalten ist.

Der Landkreis Goslar unterschreitet am heutigen Donnerstag erst den zweiten Tag in Folge die entscheidende Marke von 50 Neuinfektionen. Hält diese Entwicklung an, könne die Verwaltung frühestens am Montag, 27. September, die erforderliche fünftägige Unterschreitung feststellen. Ab Mittwoch könne demnach auch erst die Geltung der 3G-Regel fallen.


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