Berlin. Das Bundeswirtschaftsministerium beklagt eine mangelnde Kooperationsbereitschaft vieler Unternehmen, die in der Pandemie von staatlichen Corona-Subventionen profitiert haben. Wie der "Spiegel" berichtet, fehlen den zuständigen Behörden in 41.000 Fällen sogenannte Schlussabrechnungen, ohne dass die betroffenen Unternehmen eine Fristverlängerung zur Abgabe beantragt haben. In rund 400.000 Fällen haben Firmen um Aufschub für die Einreichung gebeten.
Unternehmen, die in der Pandemie Zuschüsse beantragt haben, mussten damals in den Formularen angeben, wie hoch der Umsatzrückgang schätzungsweise sein würde. Sie verpflichteten sich, später offenzulegen, wie sich das Geschäft tatsächlich entwickelt hatte, ob die Einbußen also wirklich so hoch waren wie befürchtet. Dazu sollten die Antragsteller im Nachhinein eine Schlussabrechnung abgeben.
Die Antragsteller seien "mehrfach auf das Einreichen der Schlussabrechnungen hingewiesen" worden, sagte ein BMWK-Sprecher, die entsprechenden Unternehmen hätten Erinnerungsmails und Briefe bekommen. Die Frist zur Abgabe sei mehrmals "großzügig verlängert" worden. Die Unternehmen haben nun noch bis zum 31. März Zeit, sich bei den Behörden zu melden. "Eine weitere Fristverlängerung ist von Bund und Ländern nicht vorgesehen", so der Ministeriumssprecher.
Im BMWK geht man davon aus, dass rund 20 Prozent der Unternehmen, die etwa Überbrückungshilfen, November- oder Dezemberhilfen erhalten haben, Geld zurückzahlen müssen, im Schnitt 6.400 Euro. Um Unternehmen und Selbstständigen zu helfen, hat der deutsche Staat in der Pandemie mehr als 76 Milliarden Euro an Subventionen verteilt.
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