Vier Millionen Euro für Landwirte mit Saisonarbeitskräften

Das Land werde sich damit an Mehrkosten beteiligen, die unter anderem aufgrund erhöhter Hygienebedingungen anfallen. Derzeit werde an der Mittelverteilung gearbeitet.

Die Landwirtschaftsministerin hält die Unterstützung für ein gutes Signal (Symbolbild).
Die Landwirtschaftsministerin hält die Unterstützung für ein gutes Signal (Symbolbild). | Foto: Pixabay

Region. Landwirtschaftliche Betriebe, die derzeit Saisonarbeitskräfte beschäftigen, erhalten vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium eine finanzielle Unterstützung. Zur Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus stehen im Haushalt zusätzlich vier Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuweisung erfolgte jetzt durch das Finanzministerium. Dies teilt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit.


Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zeigte sich erfreut: „Das ist ein wichtiges Signal, wir lassen die Betriebe nicht alleine." Durch die Pandemie unterliegen die Höfe mit Saisonarbeitskräften besonderen Vorschriften. Dazu zählen erhöhte Hygieneauflagen und die Einzel-Unterbringung in Gästezimmern. Mit den nunmehr bereit gestellten Mitteln werde sich das Land an den erforderlichen Mehrkosten beteiligen. Im Landwirtschaftsministerium werde derzeit an der Mittelverteilung gearbeitet. Dabei werden unter anderem auch die genauen Förderbedingungen abgestimmt und festgelegt.

Darlehen bei der Rentenbank möglich


Die Landwirtschaftliche Rentenbank biete mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab sofort Liquiditätssicherungsdarlehen an, die mit einer Bürgschaft kombiniert seien. Das Programm richte sich an Unternehmen aus der Landwirtschaft einschließlich Wein- und Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden. Angeboten werden Darlehen in Höhe von maximal drei Millionen Euro. Sie können bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu 90 Prozent der Darlehenssumme verbürgt werden, bei Großunternehmen bis zu 80 Prozent.


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