Goslar/Salzgitter. Mit Blick auf die ersten in der Bundesrepublik Deutschland aufgetretenen Vogelgrippe-Fälle im westlichen Schleswig-Holstein macht der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen für den Landkreis Goslar und die Stadt Salzgitter die Geflügelhalter auf ihre Verpflichtung zu einer strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Tierbeständen aufmerksam. Dies teilt der Landkreis Goslar in einer Pressemitteilung mit.
Insbesondere dürfen die Stallungen nicht von unbefugten Personen betreten werden. Grundsätzlich sei zudem betriebseigene Schutzkleidung zu tragen. Zur Desinfektion des Schuhwerks seien geeignete Einrichtungen, beispielsweise Desinfektionsmatten, zu verwenden. Werde das Geflügel im Freien gehalten, sei der Kontakt zu Wildvögeln so weit wie möglich zu vermeiden. Insbesondere sei die Versorgung der Tiere so zu gestalten, dass Wildvögel zu Futter, Tränkwasser und Einstreumaterial keinerlei Zugang haben.
Weitere Auskünfte, insbesondere auch bei Fragen zu Erkrankungsfällen beim Hausgeflügel, erteile der Landkreis Goslar unter den Rufnummern (05321) 700-840 beziehungsweise 700-841.
Vogelgrippe breitet sich aus: Geflügelhalter werden zur Vorsicht aufgerufen
Der Landkreis Goslar und die Stadt Salzgitter werben für die strikte Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.
Symbolbild. | Foto: Niklas Eppert