In der aktuellen Ausgabe des Werbeblattes „Wolfenbüttler Schaufenster“ (6. Januar 2013) findet sich ein spannender Beitrag vom Schöppenstedter Heimatpfleger Ekkehard Thron zum Themenbereich „Kulinarisch 38“. Es geht um die Schöppenstedter Gasthöfe vor 250 Jahren. In dieser Zeit war der Gasthof gleichsam das Wohnzimmer des Bürgertums. In Ermangelung eines Flachbildschirms, eines modernes Getränkehandels, von dem aus man das Bier bequem in Kästen nach Hause bringen kann oder dem Pizzabringdienst, musste man schon in den Gasthof pilgern, um sich einmal so recht bewirten zu lassen oder sich einen Krug Bier oder Wein zu genehmigen. Neben „allerhand Teutschen und Ausländischen Wein, Branntwein, wie auch neben dem Schöppenstedtschen Weiß- und Braunbier allerley andere Biere, als Duckstein, Große Sampleber oder anderes gesundes Bier“, wie es im Schankprivileg von 1755 heißt, konnte der Gast sich mit Speise bewirten lassen, ein Zimmer für die Übernachtung buchen oder einfach nur allerlei Neues erfahren. Zum Beispiel im „Weißen Ross“, das dem damaligen Bürgermeister Ascanius Christoph Schreiber gehörte. Im Haus wurde nämlich auch eine Poststation geführt und mit dem Postwagen kamen immer allerlei Nachrichten aus dem fernen Hannover oder Lüneburg oder vielleicht von noch weiter her.
Man stelle sich das vor: Die Stadt Schöppenstedt bestand 1743 aus ungefähr 84 Wohnhäusern, Schönen, Wirtschaftsgebäuden und Stallungen. Auf die kamen neben dem „Weißen Roß“ die Gasthäuser „Zum Zoll“, der „Ratskeller“, der „Braune Hirsch“, der „Ütschenkrug“ sowie „Frickes Gasthof“. Deutlicher kann man die Bedeutung der Gasthäuser in dieser Zeit nicht machen. Denn dort fand das öffentliche Leben statt, man tratschte und diskutierte, tanzte und lachte. Damit das nicht ausuferte, etwa in eine zünftige Prügelei und die „gute Ordnung“ störte, wurden die Wirtsleute in dem Schankprivileg dazu angehalten, sich gleichsam auch als Sozialarbeiter zu betätigen. Es sei darauf zu achten, werden die Wirte angehalten, „daß keine Zusammen-Rottierung (also Rottung), Complots oder Tumults entstehen.“ Für die Einhaltung von Sitte und Anstand sollte auch kein „gotteslästerliches Fluchen und gottlose Lästereien“ geduldet werden. Die Tatsache, dass dies im Schank-Privileg ausdrücklich erwähnt worden ist, lässt darauf schließen, dass derlei auf der Tagesordnung gestanden haben dürfte. Heute werden Wirte sicher nicht mehr auf die Unterbindung gotteslästerliche Flüche achten. Aber so manch fürsorgliche Geste einem Stammgast gegenüber, der das rechte Maß beim Trinken nicht findet, das wird man immer noch erwarten dürfen.
Wie kulinarisch es tatsächlich im Schöppenstedt des 18. Jahrhunderts zugegangen sein mag, das wäre eine spannende Frage. Ob die Quellen hierzu Auskunft geben, wird Heimatpfleger Ekkehard Thron sicher am besten wissen. Kulinarisch 38 wird einmal nachhaken und seine Leser auf dem Laufenden halten.
Andreas Molau
Bildquelle: Elmschrat / Wikipedia
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