Braunschweig. Mit dem Pflegestärkungsgesetz II stellt die Regierung die Versorgung pflegebedürftiger Menschen auf eine neue Grundlage. Hierzu findet am Donnerstag, 20. April, von 16 bis 18 Uhr, im Pflegestützpunkt des Seniorenbüros, Kleine Burg 14, eine Infoveranstaltung statt.
Bisher bezog sich der Begriff der Pflegebedürftigkeit vor allem auf körperliche Beeinträchtigungen. Mit dem neuen Gesetz erhalten nun auch Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen sowie demenziell erkrankte Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.
Grundlage dafür ist ein neues Begutachtungsinstrument. Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich dann nicht mehr daran, wie viel Zeit ein Mensch am Tag an Hilfe benötigt, sondern im Wesentlichen daran, wie selbstständig der Alltag bewältigt werden kann, welche Fähigkeiten noch vorhanden sind und wie viel personelle Unterstützung dafür notwendig ist. Im Vortrag wird Betroffenen und Angehörigen erläutert, was sich verändert und was sich noch verändern wird.
Eine Anmeldung unter der Telefonnummer: (0531) 470-3342 oder per Email pflegestuetzpunkt@braunschweig.de ist erforderlich, da die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt ist.
Vortrag über Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade
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