VW-Abgasskandal: Prozess gegen fünf Angeklagte beginnt

Am Landgericht Braunschweig beginnt ein weiterer Prozess im Dieselskandal: Fünf Angeklagte sollen über Jahre hinweg an der Manipulation von Abgaswerten beteiligt gewesen sein. Im Raum stehen Betrug in Millionenfällen, Steuerhinterziehung und irreführende Werbung – mit einem mutmaßlichen Schaden in Milliardenhöhe.

Der Prozess findet am Landgericht Braunschweig statt.
Der Prozess findet am Landgericht Braunschweig statt. | Foto: Matthias Kettling

Wolfsburg/ Braunschweig. Am 14. April beginnt die Hauptverhandlung gegen fünf Angeklagte im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Verwendung einer Abschalteinrichtung in Fahrzeugen des Volkswagen Konzerns.



Wie es in einer Pressemitteilung des Landgerichts Braunschweig heißt, habe die 14. große Strafkammer die Hauptverhandlung gegen die fünf Angeklagten wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit Steuerhinterziehung, mittelbarer Falschbeurkundung und strafbarer Werbung eröffnet.

Jahrelange Manipulation


Die Angeklagten sollen die Tat in teilweise unterschiedlichen Zeiträumen zwischen November 2006 und September 2015 begangen haben.
Demnach sollen die Angeklagten als Angestellte des Automobilherstellers Volkswagen und eines Zulieferbetriebs daran mitgewirkt haben, dass Behörden und Kunden in Europa und den USA mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung darüber getäuscht worden seien, dass die Abgasnormen von Dieselfahrzeugen nicht eingehalten worden seien. Gesetzliche Vorschriften hätten zum Schutz von Mensch und Umwelt Grenzwerte für die Emission von Schadstoffen, einschließlich Stickoxiden (NOx) vorgegeben. Die Einhaltung dieser Grenzwerte werde unter geregelten Messbedingungen auf Fahrzeugprüfständen festgestellt. Die Verwendung einer als Abschalteinrichtung („Defeat Device“) fungierenden Software sei gesetzlich untersagt gewesen.


Mit Kenntnis der Angeklagten sei entgegen den rechtlichen Vorgaben in den Motorsteuergeräten der Dieselmotoren Typ EA 189 und EA 288 eine solche Abschalteinrichtung eingepflegt worden. Diese Software habe einen behördlichen Emissionstest erkannt und sodann die Systeme des PKW dergestalt beeinflusst, dass die Stickoxidemissionen stets unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte geblieben seien. Dahingegen habe unter Normalbetrieb der entsprechenden Fahrzeuge ein deutlich höherer NOx-Ausstoß vorgelegen, der oberhalb der gesetzlichen Grenzwerte gelegen habe. Grund hierfür sei gewesen, dass die Effektivität der Systeme zur Reduzierung von Emissionen außerhalb des sogenannten Testmodus verringert worden sei.

Über 9 Millionen Fahrzeuge betroffen


Aufgrund der beschriebenen Abschalteinrichtung seien in Deutschland, Europa und den USA bei den zuständigen Behörden Fahrzeuggenehmigungen beantragt und ausgegeben worden. Hierbei sei die illegale Abschalteinrichtung jeweils verschwiegen worden. Insgesamt seien 9.058.621 Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda an Importeure, Händler, Vertriebsgesellschaften und Endkunden veräußert worden, obwohl die Fahrzeuge nicht zulassungsfähig gewesen seien. Die Angeklagten hätten hiervon Kenntnis gehabt und diese Vorgehensweise unterstützen wollen.

Zudem seien mit Kenntnis der Angeklagten in Europa irreführende Werbematerialien in den Markt gegeben worden, um die Fahrzeuge der Konzerngesellschaften als besonders umweltfreundlich zu bewerben und zu vermarkten, was die Angeklagten unterstützt haben sollen.
Die Angeklagten hätten durch ihre Mitarbeit in für die illegale Abschalteinrichtung relevanten Abteilungen der Volkswagen AG und eines Zulieferbetriebs Kenntnis von den vorstehenden Umständen gehabt. Die Angeklagten hätten dabei geholfen, die Software mit zu entwickeln oder seien anderweitig unterstützend tätig gewesen.

Milliardenschwere Schäden für Käufer


Laut Anklage hätten die Angeklagten durch ihr Handeln der Volkswagen AG möglichst hohe Gewinne verschaffen und letztlich davon über Bonus- und Gehaltszahlungen selbst profitieren wollen.

Dem hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrugs liegt nach der Eröffnungsentscheidung der Kammer der Vorwurf zugrunde, dass Käufer bestimmter Fahrzeuge aus dem Volkswagen-Konzern über deren Beschaffenheit, insbesondere die Verwendung einer sog. Abschalteinrichtung in der Motorsteuerungssoftware getäuscht worden seien, durch die eine Einhaltung der maßgeblichen Stickoxidemissionen lediglich auf dem Teststand gewährleistet gewesen sei. Die Käufer hätten hierdurch jeweils einen Vermögensschaden erlitten.

Der Vorwurf des Betrugs betrifft insgesamt etwa 9 Millionen Fahrzeuge, die in Europa und den USA verkauft worden sein sollen. Es stehe ein Vermögensschaden der Käufer in Höhe von insgesamt mehreren Milliarden Euro im Raum. Die fünf Angeklagten sollen die Tat als Gehilfen unterstützt haben.

Steuerschaden von mehr als 800.000 Euro


Der Vorwurf der Steuerhinterziehung betrifft etwa 6.800 Fahrzeuge, die aufgrund der unzutreffenden Annahme, dass sie die Schadstoffklasse „Euro 6“ erfüllten, in Deutschland in den Jahren 2011 bis 2013 zu Unrecht eine Kraftfahrzeugsteuerbefreiung von jeweils bis zu 150 Euro erhalten hätten. Es steht insoweit ein Steuerschaden von insgesamt ca. 820.000 Euro im Raum.

Der Vorwurf der strafbaren Werbung gemäß § 16 Abs.1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) bezieht sich auf Werbemaßnahmen, durch die besondere tatsächlich nicht vorhandene Vorzüge von Fahrzeugen im Bereich der Emissionen angepriesen worden sein sollen.

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