Wolfsburg. Nach dem kurzfristigen Ende der Elektroautoförderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt die Marke Volkswagen neben dem Herstelleranteil zusätzlich auch den bisherigen staatlichen Anteil des Umweltbonus. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Konzerns hervor.
Die Regelung erfolgt aus Kulanzgründen und gilt für Privatkunden in Deutschland, die bereits vor dem 15. Dezember 2023 ein förderfähiges Fahrzeug aus der vollelektrischen ID. Familie bestellt hatten.
Imelda Labbé, Volkswagen Vorständin für Vertrieb, Marketing und After Sales: „Wir lassen unsere Kundinnen und Kunden nicht im Stich und sehen uns zugleich in der Verantwortung, den Systemwechsel zur E-Mobilität zu unterstützen. Daher haben wir uns entschieden, unseren Anteil an der Umweltprämie unbürokratisch aufzustocken.“
Das sind die Voraussetzungen
Für alle förderfähigen Volkswagen ID. Modelle, die Privatkunden bis zum 15. Dezember 2023 bestellt, aber noch nicht übernommen und zugelassen haben, kompensiert Volkswagen – zusätzlich zum Herstelleranteil – auch den Bundesanteil. Werden diese Fahrzeuge noch in diesem Jahr ausgeliefert und zugelassen, erhalten die Kunden eine Förderung von bis zu 6.750 Euro. Erfolgen Auslieferung und Zulassung hingegen erst im neuen Jahr, und zwar bis zum 31. März 2024, zahlt Volkswagen eine Prämie von bis zu 4.500 Euro, wie sie ursprünglich von der Bundesregierung in Aussicht gestellt worden war.
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