Celle. Die Autobauer VW und Porsche haben einen Rechtsstreit um die Vorfälle, die 2008 zu einem beispiellosen kurzfristigen Kursanstieg führten, gewonnen. Bei einem sogenannten "Short Squeeze" kletterte damals der Kurs der Volkswagen-Stammaktie zeitweilig auf das fünffache seines vorherigen Wertes und Anleger, die auf fallende Kurse gesetzt hatten, erlitten hierdurch Schäden in Höhe von mehreren Milliarden Euro.
Porsche hatte am 26. Oktober 2008 mitgeteilt, seine VW-Beteiligung auf über 75 Prozent zu erhöhen, woraufhin bei Leerverkäufern Panik ausbrach, weil befürchtet wurde, dass weniger Aktien noch frei verfügbar waren, als insgesamt leerverkauft wurden. Das Oberlandesgericht Celle wies entsprechende Schadenersatzansprüche nun zurück. Porsche habe seine Beteiligung an Volkswagen im Einklang mit den gesetzlichen Meldepflichten veröffentlicht. Die von Porsche abgeschlossenen Aktienoptionen, die weitere Aktienkäufe absichern und finanzieren sollten, waren nach damaliger Rechtslage nicht offen zu legen.
Dem Kapitalmarkt sei zudem ohnehin bekannt gewesen, dass Porsche solche Optionen in einem großen Umfang besaß. Volkswagen haftet nach der Entscheidung des Senats bereits deshalb nicht, weil sein Vorstand keine Kenntnis von den Übernahmeplänen hatte und sämtliche Aufsichtsratsmitglieder, die diese Kenntnis aus ihrer Tätigkeit bei Porsche hatten, zur Verschwiegenheit verpflichtet waren. Der Musterentscheid kann von den Klägern aber noch innerhalb eines Monats beim Bundesgerichtshof angegriffen werden (Az.: 13 Kap 1/16).
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