Wärmepumpen-Förderanträge zum Jahresende 2023 verdoppelt

Zum Jahresende 2023 haben sich viele Hauseigentümer in Deutschland noch für den Kauf einer Wärmepumpe entschieden.

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Neubau mit Wärmepumpe (Archiv)
Neubau mit Wärmepumpe (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Zum Jahresende 2023 haben sich viele Hauseigentümer in Deutschland noch für den Kauf einer Wärmepumpe entschieden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verzeichnete im Dezember 26.071 Anträge auf einen Wärmepumpen-Zuschuss nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wie die "Welt am Sonntag" berichtet.


Im November waren es gut 10.000 Anträge gewesen, in den übrigen Monaten des Jahres lag die Zahl der Anträge meistens deutlich niedriger und erreichte im August einen Tiefpunkt bei 6.900. Insgesamt gingen beim Bundesamt im Dezember 55.583 BEG-Förderanträge für eine Heizung mit Erneuerbare-Energien-Anteil ein.

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) sieht die Gründe für den Jahresendspurt einerseits in geänderten Förderregeln ab 1. Januar 2024, andererseits in Verunsicherung bezüglich der verfügbaren Haushaltsmittel für das BEG-Programm. "Wir gehen davon aus, dass diejenigen Verbraucher, die mit dem alten Förderregime bessergestellt waren, im Dezember die letzte Gelegenheit genutzt haben, ihren Antrag zu platzieren", sagte Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP, der Zeitung. Im alten Jahr wurde der Heizungstausch nach BEG-Regeln bis zu einer Investitionssumme von 60.000 Euro gefördert. Seit 1. Januar ist der Höchstbetrag bei 30.000 Euro gedeckelt, was unter dem Strich eine kleinere Fördersumme ergeben kann.

Aber auch das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Klima-Transformationsfonds mit den bekannten Folgen für den Bundeshaushalt habe Spuren hinterlassen. "Ab Mitte November hatten wir eine gesteigerte Verunsicherung in Bezug auf die Förderung durch die Verhandlungen um den Bundeshaushalt und die Förderstopps in anderen Programmen", so Sabel weiter. Er gehe davon aus, "dass ein Teil der im November und Dezember gestellten Anträge vor allem der Absicherung für den Fall eines Scheiterns der Haushaltsverhandlungen, beziehungsweise deutlicher Kürzungen bei der angekündigten Bundesförderung für effiziente Gebäude galt".


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