Wahlbenachrichtigung verlegt - So klappt am Sonntag trotzdem alles

Die Stadt Wolfsburg weist darauf hin, dass die Eintragung ins Wählerverzeichnis ausschlaggebend ist.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Bürger, die am Wahlsonntag (26. September) nach ihrer möglicherweise verlegten Wahlbenachrichtigung suchen und diese nicht wiederfinden, können trotzdem wählen gehen. Hierauf weist die Stadt Wolfsburg in einer Pressemitteilung hin.


Das Wahlamt der Stadt Wolfsburg erklärt, dass allein der Eintrag im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahllokals entscheidend für die Ausübung des Wahlrechtes sei. Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können das Wahlrecht auch allein mit Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses im entsprechenden Wahllokal wahrnehmen. Generell sollte jedoch die Wahlbenachrichtigung, wenn möglich, mit in die Wahllokale gebracht werden.

Wahlberechtigte, die ihr Wahllokal nicht mehr kennen, erhalten unter der Service-Telefon (05361) 28-2950 auch am Wahlsonntag Auskunft, wo sie wählen gehen können. Weitere Informationen zu den Wahllokalen gibt es auf der Website der Stadt Wolfsburg.