Was Sie über Wärmepumpen in Bestandsgebäuden wissen sollten

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt über die häufigsten Missverständnisse rund um Wärmepumpen auf.

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Symbolfoto | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Region. Über Wärmepumpen kursieren viele Meinungen und auch Vorurteile. Doch welche Aussagen sind richtig, welche falsch? Oder kommt es immer auf den Einzelfall an? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt über die häufigsten Missverständnisse rund um Wärmepumpen auf.


Die Aussage, Wärmepumpen eignen sich nicht für den Altbau, sei falsch, beginnt die Verbraucherzentrale ihre Aufzählung. „Die pauschale Annahme, dass die Wärmepumpe nur für Neubauten passt, ist falsch“, erklärt Dipl.-Ing. Uwe Bochnig, Energieberater der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Grundsätzlich lässt sich auch ein Altbau mit einer richtig dimensionierten Wärmepumpe wirtschaftlich beheizen – hier kommt es aber auf den Sanierungsstand an.“ Um den Stromverbrauch einer Wärmepumpe in Grenzen zu halten, sollten daher zunächst Optimierungspotenziale ermittelt werden. „Das kann zum Beispiel die Dämmung der Kellerdecke oder der Austausch einzelner Heizkörper sein. Es muss nicht gleich eine Komplettsanierung sein, auch kostengünstige Maßnahmen können bereits Einfluss auf eine effiziente Betriebsweise haben“, so der Experte.

Aussage 2


Mit einer PV-Anlage lässt sich der für die Wärmepumpe benötigte Strom selbst erzeugen.
Es ist unwahrscheinlich, dass die PV-Anlage den gesamten Strombedarf der Wärmepumpe abdecken kann. „Die Kombination aus Wärmepumpe und PV-Anlage kann grundsätzlich aber dazu beitragen, die Stromkosten deutlich zu reduzieren“, sagt Bochnig. Ungefähr 20 bis 33 Prozent des Jahresstrombedarfs eines Haushalts für Haushalts- und Heizstrom kann ohne Batteriespeicher durch eine PV-Anlage selbst erzeugt werden. Mit Batteriespeicher sind es sogar bis zu 70 Prozent.

Welchen Anteil am Wärmepumpen-Strom die Solaranlage genau abdecken kann, hängt von vielen Punkten ab und muss im Einzelfall berechnet werden.

Aussage 3


Wer eine Wärmepumpe einbaut, muss alle Heizkörper tauschen.
„Diese Behauptung ist nicht immer richtig“, so Bochnig. Ein wichtiges Kriterium für wirtschaftliches Heizen ist – neben dem Dämmstandard des Gebäudes und der Isolierwirkung der Fenster – die Vorlauftemperatur, die der Heizkörper benötigt, um den Raum zu erwärmen. Je niedriger sie ist, desto effizienter und stromsparender arbeitet eine Wärmepumpe.

Besonders geeignet sind daher großflächige Heizkörper oder eine Fußbodenheizung. „Da ältere Heizkörper oft überdimensioniert sind, muss in vielen Gebäuden kein einziger Heizkörper ausgetauscht werden. Das hängt von der Heizlast-Berechnung ab“, erklärt der Experte. Sie sollte bei einem hydraulischen Abgleich erfolgen, der Voraussetzung für eine staatliche Förderung ist.

Aussage 4


Nur 30 Prozent der Kosten einer Wärmepumpe werden vom Staat gefördert.
„Generell erhalten alle Antragsteller eine Grundförderung von 30 Prozent der Kosten. Dazu können mehrere Boni kommen, für die bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen“, weiß Bochnig.

So ist ein Effizienzbonus von fünf Prozent möglich, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel in der Wärmepumpe eingesetzt wird. Für selbstgenutzte Wohngebäude kann ein Klimageschwindigkeits-Bonus beantragt werden, wenn eine alte, aber funktionstüchtige Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung ersetzt wird. Bis Ende 2028 beträgt dieser Bonus maximal 20 Prozent, danach sinkt er schrittweise. 2037 entfällt dieser Bonus ganz.

Ein zusätzlicher Einkommens-Bonus wird für Haushalte gewährt, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt. Antragsteller ohne diesen Einkommens-Bonus können für den Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung eine Förderung von 50 bis 55 Prozent erhalten. Die genannten Fördersätze sind bis zu einer Gesamtförderung von 70 Prozent kombinierbar.

Aussage 5


Damit Wärmepumpen die gesetzlichen Vorgaben in Bestandsgebäuden erfüllen, müssen sie mit „grünem“ Strom betrieben werden.
„Wärmepumpen gelten nach dem Gebäudeenergiegesetz als Wärmeerzeuger, die vollständig erneuerbare Energien nutzen. Das gilt auch dann, wenn der Strom nicht zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt“, so Energieberater Bochnig. Wird ein Gebäude ausschließlich mit einer Wärmepumpe beheizt, sind die gesetzlichen Anforderungen also erfüllt.


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