Wegeausbau zur Schweinemastanlage auf Kosten der Steuerzahler?


Symbolfoto: Frank Vollmer
Symbolfoto: Frank Vollmer | Foto: Frank Vollmer

Sassenburg. Im laufenden Rechtsstreit zwischen Gemeindeverwaltung und Investor der Schweinemastanlage hatte der Gemeinderat Ende 2015 festgelegt, mit welchen „Standards“ zukünftig und allgemeingültig der ländliche Wegebau innerhalb des Gemeindegebietes ausgeführt werden muss, berichtet die Bürger-Interessen-Gemeinschaft Sassenburg.


Durch diesen Beschluss besteht eine Ausbauverpflichtung bis zu einer Gesamtbreite (Weg und Seitenstreifen) von 7,50 Meter, also breiter als fast alle Gemeindestraßen. Weitere umfangreiche Vorgaben sollten den Standort der Schweinemastanlage wirtschaftlich unattraktiv machen. Dabei wurde nach Angaben der B.I.G. von den zustimmenden Ratsmitgliedern kaum die Allgemeingültigkeit der „Standards“ berücksichtigt, was für uns der ausschlaggebende Grund war, der Ausbaurichtlinie nicht zuzustimmen.

Damit die Gemeindeverwaltung bei der Suche nach einem Kompromiss jetzt keinen „Gesichtsverlust“ erleiden muss, solle jetzt nach dem aktuellen Entwurf der Vergleichsvereinbarung der gemeindliche Wirtschaftsweg auf Kosten der Steuerzahler durch die Befestigung beider Randstreifen ausgebaut werden.

Nach Auffassung der B.I.G. eine völlig unnötige Steuerverschwendung. Auf einen Ausbau kann komplett verzichtet werden. Stattdessen dürfe der Investor nicht von den Unterhaltungsverpflichtungen entbunden werden, da dies neue Präzedenzfälle schaffen würde.