Wegen „Jagdregeln": NGG reicht Klage gegen Jägermeister ein

von Nick Wenkel


Die NGG reicht Klage gegen Jägermeister ein. Grund dafür seien die sogenannten „Jagdregeln". Foto: Archiv
Die NGG reicht Klage gegen Jägermeister ein. Grund dafür seien die sogenannten „Jagdregeln". Foto: Archiv | Foto: regionalHeute.de

Wolfenbüttel. Auf heftigen Gegenwind treffen derzeit die sogenannten „Jagdregeln" des Spirituosenherstellers Jägermeister. Diese sollen nun sogar vor Gericht verhandelt werden. Kläger ist dabei die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) für einen Mitarbeiter der Jägermeister Promotion und Service GmbH.


Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Konzerntochter auf Promotionstour gehen, sind demnach als „Jägerette“ auf der Jagd. 
„Die Jagdregeln sollen ein besonders witziger Vertrag sein, benachteiligen die Beschäftigten aber, weil sie als „Jägerette“ angeblich in einem selbständigen Arbeitsverhältnis arbeiten“, sagte Manfred Tessmann, Geschäftsführer der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG), Region Süd-Ost-Niedersachsen.

„Wir beurteilen die Klageaussichten als gut"


 Manfred Tessmann.
Manfred Tessmann. Foto:



Nachdem Tessmann eigenen Angaben zufolge wegen Unterbeschäftigung eines Mitglieds Nachtzuschläge und Mindestarbeitszeiten geltend machte, habe die Jägermeister Promotion & Service GmbH erklärt, die Nachtarbeit sei mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung abgegolten. Außerdem betonten die Vertreter der Geschäftsleitung, dass es sich bei den Jagdregeln nicht um ein Dauerarbeitsverhältnis handele, weil der Arbeitgeber kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht habe.

 Ob das Arbeitsgericht die Auffassung des Jägermeisters teilt, bleibt abzuwarten. Die NGG schätzt ihre Erfolgschancen allerdings positiv ein. Manfred Tessmann gegenüber regionalHeute.de: „Wir beurteilen die Klageaussichten als gut. Der Vertrag ist ein Arbeitsvertrag und weitgehend vom Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 Gewerbeordnung geprägt."

Die Klage soll diese, spätestens nächste Woche eingereicht werden. Tessmann abschließend: „Es sind seltsame Jagdregelungen, wenn bei der Jagd die 'Jägeretten', sprich: die Beschäftigten, auf der Jagdstrecke bleiben.“

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