Weihnachts-Shopping: Warnung vor verlängertem Rückgaberecht

Wenn das Geschenk nicht gefällt, dann kann man es ja zurückgeben, oder etwa doch nicht? Die Verbraucherzentrale warnt vor Stolperfallen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Zu Weihnachten werben viele Onlineshops mit einem verlängerten Rückgaberecht. Das klingt großzügig und sorgt für einen zeitlichen Puffer nach der Bescherung, falls das Geschenk nicht gefällt. Doch hier können im Gegensatz zum Widerrufsrecht Stolperfallen lauern. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt, worauf bei der freiwilligen Händlerleistung zu achten ist.



Derzeit bieten viele Onlineshops ein erweitertes Rückgaberecht an, das über die gesetzlich vorgeschriebene Frist hinausgeht. „Wer es nutzen möchte, sollte beachten, dass es sich dabei um eine freiwillige Leistung des Anbieters handelt und dieser die Bedingungen vorab selbst definieren kann“, sagt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Beispielsweise kann die Rücknahme nur in der Originalverpackung und mit Angabe eines Grundes akzeptiert werden. Auch kann es passieren, dass Anbieter gemäß ihrer Rückgaberichtlinien die Annahme bereits bei geringfügigen Abweichungen vom Originalzustand ablehnen.

Besser Widerrufsrecht nutzen oder Rückgabebedingungen genau prüfen


Anders ist es beim gesetzlich geregelten Widerrufsrecht, das Kunden deutlich mehr Schutz bietet: Ohne Angabe von Gründen können sie online gekaufte Ware in der Regel innerhalb von 14 Tagen zurücksenden. „Verweigert der Händler die Rücknahme und möchte etwa Wertersatzansprüche geltend machen, weil der Artikel stark abgenutzt oder beschädigt ist, muss er der Käuferin oder dem Käufer nachweisen, den Zustand verursacht zu haben“, erklärt Hagge und ergänzt: „Zudem muss er darlegen, wie hoch der eingetretene Wertverlust ist.“ Verbrauchern sollten daher lieber das Widerrufsrecht nutzen und dies in der Kommunikation mit dem Händler auch klar benennen – einfach die Ware zurückzuschicken, reiche dafür nicht aus.

Wer mehr Zeit braucht als die gesetzlich festgelegten 14 Tage und daher das erweiterte Rückgaberecht nutzen möchte, sollte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) prüfen. „Dort sind in der Regel die genauen Bedingungen nachzulesen, an die die erweiterte Rückgabefrist geknüpft ist“, so Hagge. Um Problemen vorzubeugen, rät der Experte Verbrauchern, Retouren grundsätzlich gut zu dokumentieren, indem sie Bilder oder Videos von der Ware und ihrer Verpackung erstellen. Zusätzlich bietet es sich an, den Rückversand von einer anderen Person bezeugen zu lassen. Wichtig ist außerdem, sich rechtzeitig über mögliche Kosten für die Rücksendung der Ware zu informieren."


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