Region. Nur noch wenige Tage, dann steht das Weihnachtsfest vor der Tür. Für 4.500 Menschen in Niedersachsen werden es Weihnachten hinter verschlossenen Türen sein. Sie sitzen in einer der Justizvollzugsanstalten des Landes ein. Für 57 Strafgefangene aber bedeutet es ein Fest in Freiheit - es wurde ihnen durch Justizministerin Barbara Havliza die „Weihnachtsgnade" ausgesprochen. Doch nicht alle Häftlinge wollen das Weihnachtsfest in Freiheit verbringen.
Rechtzeitig vor dem Weihnachtsfest werden in Niedersachsen wieder Gefangene vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen. In diesem Jahr haben insgesamt 50 Männer und sieben Frauen von dieser „Weihnachtsgnade" profitiert. Zu den entsprechenden Gnadenerweisen hatte Justizministerin Barbara Havliza die Staatsanwaltschaften zuvor ermächtigt.
Den insgesamt 57 Gefangenen aus zwölf Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt Hameln bleiben insgesamt 1.056 Hafttage erspart. Die Betroffenen wären regulär in der Zeit zwischen Anfang Dezember und Anfang Januar entlassen worden. Durchschnittlich werden durch die Gnadenentscheidungen gut 18 Tage Haft erlassen.
Die Entlassungen verteilen sich gleichmäßig über das Land: Acht Gefangene wurden jeweils aus den Anstalten in Meppen und Sehnde entlassen, sieben aus der Anstalt für Frauen in Vechta und jeweils sechs aus Bremervörde, Hannover und Lingen. Ein Gnadenerweis vor Weihnachten ist in Niedersachsen nur unter engen Voraussetzungen möglich: Die restliche Haftzeit darf noch maximal einen Monat betragen und das Verhalten muss beanstandungsfrei gewesen sein.
Gnade abgelehnt
Wer möchte, kann die Gnade ablehnen. Das sei auch in diesem Jahr wieder vorgekommen, berichtet das Niedersächsische Justizministerium. Zwei Gefangene aus Wolfenbüttel sowie jeweils ein Gefangener aus Oldenburg und Rosdorf haben auf eine Entlassung vor dem Weihnachtsfest verzichtet.
Die Weihnachtsgnade wird in Niedersachsen seit 1999 praktiziert. Sie beruht auf Erwägungen der Resozialisierung. An einem Familienfest wie Weihnachten soll eine Zusammenkunft im Familienkreis nicht unmöglich gemacht werden, wenn die reguläre Haftentlassung ohnehin einige Tage später erfolgen wird. Das gemeinsame Erleben der Feiertage wird als hilfreich für einen neuen Start zur Jahreswende angesehen. Die Entlassung ab Anfang Dezember eröffne zudem die Möglichkeit, wichtige Behördengänge noch im alten Jahr zu erledigen.
Wichtig: Die „Weihnachtsgnade" ist keine „Weihnachtsamnestie". Während bei einer „Gnade" stets eine Einzelfallentscheidung erfolgt, wirkt eine Amnestie über Einzelfälle hinaus für ganze Gruppen.
Weihnachten im Knast
Rund 4.500 Menschen müssen die Feiertage jedoch in den Vollzugsanstalten des Landes verbringen. Hunderte Bedienstete des Landes Niedersachsen müssen zudem über die Feiertage ihren Dienst versehen.
Alle Anstalten bieten am 24. Dezember Gottesdienste an. Weitere Gottesdienste folgen am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag, pandemiebedingt jedoch nur in kleineren Gruppen und unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften.
In vielen Anstalten steht zu Heiligabend Kartoffelsalat mit Würstchen auf dem Speiseplan. Teilweise wird auch gemeinsam gekocht oder gebacken. An den Weihnachtsfeiertagen bereiten die Anstaltsküchen überwiegend klassische Gerichte zu, beispielsweise Wildgerichte oder Ente mit Rotkohl und Klößen.
In einigen Anstalten werden "Weihnachtstüten" mit Lebens - und Genussmitteln wie Obst, Kaffee, Tee, Süßigkeiten, Tabak an Gefangene ausgegeben. Diese werden manchmal von der Justizvollzugsanstalt, partiell auch von Ehrenamtlichen, Vereinen oder von der Seelsorge beschafft. Mehrere Anstalten verteilen weihnachtliches Gebäck oder Süßigkeiten an alle Gefangenen.
Die regulären Arbeitsbetriebe sind über die Weihnachtstage geschlossen. Es arbeiten nur wenige Gefangene, zum Beispiel in den Küchen.
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