Region. In Niedersachsen wird seit 1999 die sogenannte Weihnachtsgnade gewährt und ermöglicht es Inhaftierten, deren regulärer Entlassungstermin zwischen Ende November und Anfang Januar liegt, das Weihnachtsfest bereits in Freiheit zu verbringen. Auch in diesem Jahr dürfen Gefangene vorzeitig die Gefängnismauern verlassen.
Insgesamt profitieren in diesem Jahr 56 Gefangene in Niedersachsen von der sogenannten Weihnachtsgnade und dürfen die Justizvollzugsanstalten vorzeitig verlassen. Wie das niedersächsische Justizministerium auf Anfrage von regionalHeute.de mitteilte, werden durch diese Maßnahme insgesamt 1.172 Hafttage nicht vollstreckt.
6 Gefangene aus Wolfenbüttel vorzeitig in Freiheit
Die Umsetzung der Gnadenerweise verteilt sich auf elf Standorte sowie die Jugendanstalt Hameln. Den größten Anteil verzeichnet die JVA Lingen mit 12 Entlassungen und 271 ersparten Hafttagen. In der JVA für Frauen in Vechta konnten 8 Insassinnen (175 Tage) das Gefängnis früher verlassen, während es in der JVA Meppen (164 Tage) und der JVA Wolfenbüttel jeweils 6 Personen waren (127 Tage).
Jeweils 5 Gefangene wurden aus der JVA Hannover (104 Tage) und der JVA Sehnde (71 Tage) entlassen. In der JVA Uelzen, der JVA Vechta (Männer) sowie der Jugendanstalt Hameln durften jeweils 3 Personen vorzeitig nach Hause (56, 28 bzw. 65 Tage). In den Anstalten Bremervörde (49 Tage) und Oldenburg (58 Tage) profitierten jeweils 2 Personen von der Regelung, während in der JVA Rosdorf ein Gefangener (4 Tage) entlassen wurde. In der JVA Celle kam es in diesem Jahr zu keinem Gnadenerweis.
Strenge Voraussetzungen für die Freiheit
Die Gewährung der Weihnachtsgnade ist an strikte Bedingungen geknüpft. Eine vorzeitige Entlassung kommt nur infrage, wenn das reguläre Haftende spätestens auf den 6. Januar 2025 fallen würde und die Gefangenen während ihrer Zeit im Vollzug ein einwandfreies Verhalten gezeigt haben. Grundsätzlich ausgeschlossen von dieser Regelung sind Personen, die wegen vorsätzlicher Tötungs- oder Sexualdelikte einsitzen. Zudem erfolgt die Entlassung auf freiwilliger Basis: Den Inhaftierten steht es frei, das Gnadenangebot abzulehnen.

