Weitere Beschränkungen: Restaurants für Publikumsverkehr geschlossen

Nach telefonischer oder elektronischer Bestellung dürfen die Läden weiter ihre Leistung erbringen. Gegessen werden muss jedoch woanders.

Die Restaurants müssen ihre Leistungen Einschränken.
Die Restaurants müssen ihre Leistungen Einschränken. | Foto: Pixabay

Region. Zur weiteren Beschränkungen von sozialen Kontakten werden jetzt auch Restaurants, Speisegaststätten und Mensen für den Publikumsverkehr geschlossen. Dies berichtet das Niedersächsische Landesgesundheitsamt auf Rückfrage von regionalHeute.de.


Die Betriebe dürfen jedoch den Verkauf von Speisen und Getränken im Rahmen eines Außerhausverkaufs für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung erbringen. Das Gleiche gelte für entsprechende gastronomische Lieferdienste. Der Verzehr sei innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu diesen Betrieben unzulässig. Aus hygienischen Gründen sei eine bargeldlose Bezahlung dringend zu empfehlen. Diese Weisung gilt ab sofort bis einschließlich Samstag, 18. April. Eine Verlängerung ist möglich, wie es auf der Seite der Stadt Wolfsburg heißt.


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