Weitere Details zu Verbot von Gas- und Ölheizungen

Nach der Einigung der Ampel-Koalition im Streit um das Verbot von Gas- und Ölheizungen, sind weitere Details bekannt geworden.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Nach der Einigung der Ampel-Koalition im Streit um das Verbot von Gas- und Ölheizungen, sind weitere Details bekannt geworden. Anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehen, werde es über die bereits existierenden Regelungen für alte Heizungsanlagen hinaus keine zusätzliche Pflicht zum Austausch funktionierender Anlagen geben, hieß es aus dem Finanzministerium.


Bei Havarien und Totalschäden von Anlagen soll es nun längere Übergangsfristen von bis zu 10 Jahren für die Umstellung auf 65-Prozent-CO2-neutrale-Anlagen geben. Für den Austausch der Anlagen hat sich die Ampel außerdem auf einen Katalog von Optionen zur Erfüllung des 65-Prozent-Ziels geeinigt. Dazu gehören auch alle Heizungen, die Wasserstoff- oder Grüne-Gase-ready sind, "auch wenn sie bis 2035 noch nicht mit Wasserstoff betrieben werden", wie es wörtlich hieß. Was mit solchen Heizungen nach dem Jahr 2035 geschehen soll, wenn dann noch kein Wasserstoff-Netz zur Verfügung steht, war zunächst unklar, womöglich werden sie dann verboten.

Weiter erlaubt sind der Anschluss an Wärmenetze, eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, Stromdirektheizungen, Heizungsanlagen zur Nutzung von Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff, Wärmepumpen-Hybridheizungen, Solarthermie, eine Kombination von auch über 30 Jahre altem bestehendem Kessel mit einer Wärmepumpe, Holzöfen/Kaminöfen, Contracting und Quartierskonzepte. Außerdem soll es "wirtschaftliche wie soziale Kriterien" für die Umsetzung geben. Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit schaffe eine Härtefallausnahme, wenn das Investitionsvorhaben nicht in angemessenem Verhältnis zum Gebäudewert stehe, hieß es aus dem Finanzministerium. Für ältere Menschen soll es weitere Ausnahmen geben.

Die meisten Vorschriften zu Prüfungen und Optimierungen sollen nur noch für Anlagen in Gebäuden mit mehr als sechs vermieteten Wohnungen gelten. Außerdem soll es eine Förderung bei freiwilliger Modernisierung geben, die auf Abwrackprämien für alte Heizungsanlagen zielt. Gestaffelt nach Alter der Anlagen können die Besitzer bei Neuanschaffung einen Zuschuss in Form einer Abwrackprämie erhalten.


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